Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 624   

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BGBl. I 2016 S. 624 (https://dejure.org/2016,9547)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 14.04.2016, Seite 624
  • Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO)
  • vom 12.04.2016

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO)

Meldungen (3)

Literatur

  • heuking.de

    Lockerung des Verbots der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien!

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 28.01.2016   BT   Detaillierte Regelungen zum Vergaberecht
  • 15.02.2016   BT   Anhörung zur Vergabeverordnung
  • 17.02.2016   BT   Handwerk gegen neue Vergabeänderungen
  • 17.02.2016   BT   Handwerk gegen neue Vergabeänderungen
  • 19.02.2016   BT   Modernisierung des Vergaberechts (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 26.02.2016   BT   Vergaberecht geändert (in: Bundestagsbeschlüsse am 25. und 26. Februar)

Amtliche Gesetzesanmerkung

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Danach sind die Vorschriften der SektVO einzuhalten bei der "Vergabe öffentlicher Aufträge zum Zwecke einer Sektorentätigkeit, bzw. die einer Sektorentätigkeit dient" (BT-Drs. 18/7318, S. 208 zu § 1 SekVO).

    Denn in der amtlichen Begründung (BT-Drs. 18/7318, S. 210) ist zur inhaltlich identischen Regelung in § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ausgeführt: "Satz 2 stellt deklaratorisch fest, dass nur die Werte solcher Planungsleistungen zusammenzurechnen sind, die gleichartig sind.

    Dies ergibt sich zudem aus der amtlichen Begründung zu § 41 SektVO (BT-Drs. 18/7318, S. 234 f).

  • OLG Köln, 24.10.2016 - 11 W 54/16

    Ermittlung des Auftragswerts eines Vergabeverfahrens

    Nach der Gesetzesbegründung des zum 18.04.2016 reformierten § 3 Abs. 1 VgV - Bundestags-Drucksache 18/7318, Seite 147 - ist.
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 66/15

    Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Erforderlichkeit der Festlegung von

    Auch wenn nach § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b Satz 2 VOB/A 2016 Nebenangebote auch zugelassen werden dürfen, wenn der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist (und Entsprechendes nach § 35 Abs. 2 Satz 3 VgV nF [BGBl. 2016 I, S. 624], § 8 EU Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b Satz 3 VOB/A 2016 einheitlich für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt), entbinden diese Bestimmungen doch nicht von der Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt wird und sich das wirtschaftlichste Angebot nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmt (§ 127 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GWB).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 24.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz Vielzahl von Anträgen

    Der hier maßgebliche § 5 Abs. 2 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) regelt nicht den Zugang zu Informationen, sondern schließt ihn aus.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2018 - 12 B 8.17

    Zugang zu Informationen aus abgeschlossenen Vergabeverfahren; missbräuchliche

    Das ist bei den hier in Bezug auf die antragsbefangenen Unterlagen zur Vergabe LuFo V in Betracht zu ziehenden Vorschriften der VOL/A-EG bzw. der nunmehr in Umsetzung von Unionsrecht (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe) geltenden Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - VgV - in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), nicht der Fall.
  • VK Südbayern, 27.04.2017 - Z3-3-3194-1-12-03/17

    Vergabeverfahren: Mindestanforderungen für einzureichende Nebenangebote, wenn

    Eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, genügt nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147 f. zu § 35 Abs. 2 VgV).

    Die Begründung der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung zu § 35 Abs. 2 VgV - nach § 35 Abs. 2 S. 1 VgV sind in Hinblick auf Nebenangebote in den Vergabeunterlagen Mindestanforderungen festzulegen - hat diese Ausführungen wortgleich übernommen (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147f zu § 35 Abs. 2 VgV).

    Auf diese Weise könne eingeschätzt werden, ob ein preislich günstigeres Nebenangebot mit einem solchen Abstand hinter der Qualität eines dem Amtsvorschlag entsprechenden Hauptangebots zurückbleibt, dass es nicht als das wirtschaftlichste Angebot bewertet werden kann (BT-Drs. 18/7318 S. 147f zu § 35 Abs. 2 VgV).

    Eine allgemeine Gleichwertigkeitsprüfung, für die es keine benannten Bezugspunkte gibt, genügt nämlich nicht den Anforderungen an ein transparentes Verfahren (vgl. BT-Drs. 18/7318 S. 147 f. zu § 35 Abs. 2 VgV).

  • VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations-

    Kann er nicht darlegen, dass die Beschaffung so rasch erfolgen musste, dass auch die verkürzten Fristen für das beschleunigte offene, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nicht eingehalten werden konnten, geht das zu seinen Lasten (Begründung der Vergaberechtsmoderisierungsverordnung BR-DRS 87/16 S. 169; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2016 - Verg 46/15).
  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

    Eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen liegt vor, wenn Unternehmen von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweichen, i.E. also eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbieten (BR-Drucksache 87/16 S. 211, § 57 zu Nummer 4).
  • VK Hessen, 18.12.2017 - 69d-VK-2-38/17

    Referenzgeber nicht erreicht: Eignungsnachweis nicht erbracht!

    Danach darf der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung keine anderen materiellen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber stellen als Anforderungen an die erforderlichen persönlichen und technischen Mitteln sowie an erforderliche Erfahrungen (siehe Bundesratsdrucksache 87/16 , Seite 199 zu § 46).

    Durch die vom Richtliniengeber gewählte Formulierung "wie folgt" wird der abschließende Charakter der Aufzählung der möglichen Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit festgelegt (siehe auch Bundesratsdrucksache 87/16, Seite 199).

    Unabhängig hiervon bleibt es dem öffentlichen Auftraggeber aber unbenommen, die festgelegten Nachwelse mit Blick auf den konkreten Auftrag auszufüllen bzw. zu konkretisieren, indem er zum Beispiel gewisse inhaltliche Anforderungen an die Referenzen stellt oder auch konkrete Bescheinigungen über die berufliche Befähigung fordert (siehe Bundesratsdrucksache 87/16, Seite 198, 1etzter Absatz zu § 45; Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 46 RdNr. 9).

  • VG Berlin, 09.03.2017 - 2 K 111.15

    Anspruch auf Zugang zu den Unterlagen, welche einer Ausschreibung und Vergabe

    Weder der von der Beklagten angeführte § 17 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG, BAnz Nr. 196a vom 29. Dezember 2009) noch der inzwischen an seine Stelle getretene § 5 der Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (VgV 2016, BGBl. I S. 624) regeln aber den Zugang zu Informationen (anders als etwa § 96 Abs. 4 BHO; dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2015 - OVG 12 B 35.14 -, juris Rn. 27 ff.), sondern schließen ihn aus (ebenso Schoch, IFG 2. Aufl. § 1 Rn. 340, 380).
  • VK Westfalen, 25.01.2017 - VK 1-47/16

    Ausschreibung darf Unternehmen nicht zum Monopolisten machen!

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2022 - L 12 SO 227/19

    SGB XII: Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer

  • VK Bund, 18.01.2019 - VK 1-113/18

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 4 A 2038/16

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wegen Vergaberechtsverstößen im

  • VK Südbayern, 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16

    Pflicht zur Information bei Änderung der Vergabeunterlagen im elektronischen

  • VK Südbayern, 27.02.2019 - Z3-3-3194-1-44-11/18

    Vergabekriterien - Nutzfahrzeuge für Winterdienst

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

  • VK Hessen, 06.02.2018 - 69d-VK-2-40/17

    Vergabekammern sind für Wegenutzungsrechte nicht zuständig!

  • VK Niedersachsen, 01.09.2017 - VgK-25/17

    Welchen Inhalt muss ein Vorabinformationsschreiben haben?

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.12.2017 - 3 VK LSA 97-99/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Anforderungen an die Schätzung des Auftragswerts

  • OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21

    Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten

  • VK Bund, 14.05.2018 - VK 1-39/18

    Fulfillmentdienstleistung zum Vertrieb von Münzen und Münzprodukten

  • VK Sachsen-Anhalt, 02.09.2019 - 2 VK LSA 31/19

    Vergabeverfahren: Aufklärung bei einem nicht annahmefähigen Angebot;

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

  • VK Sachsen-Anhalt, 28.06.2019 - 2 VK LSA 26/18

    Öffentliche Auftragsvergabe: Angebotsausschluss bei Übermittlung einer

  • VK Niedersachsen, 19.06.2018 - VgK-18/18

    Genehmigung zur Erprobung neuer Verkehrsarten ist keine

  • VK Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - 2 VK LSA 20/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Rügeobliegenheit bei Erkennbarkeit eines

  • VK Thüringen, 02.05.2018 - 250-4002-1478/2018-E-002-UH
  • BVerwG, 15.12.2020 - 10 C 24
  • VG Göttingen, 29.04.2019 - 8 C 186/19

    Rechtsanwaltsgebühren bei einer Sammelentscheidung

  • VK Sachsen-Anhalt, 30.04.2018 - 2 VK LSA 14-17/18

    Vergabenachprüfungsverfahren: Interessenabwägung bei einem Antrag auf Gestattung

  • VK Thüringen, 02.06.2023 - 4003-407-2022-E-008-SLF

    Keine Stillhaltefrist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag!

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