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   BGBl. II 1954 S. 781   

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BGBl. II 1954 S. 781 (https://dejure.org/1954,4477)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1954 Teil II Nr. 17, ausgegeben am 01.09.1954, Seite 781
  • Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949
  • vom 21.08.1954

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 15/92

    Namensschutz des Deutschen Roten Kreuzes

    Der Schutz des § 12 BGB gilt auch für das von dem Kläger geführte Rote Kreuz, das als Wahrzeichen seine Grundlage hat in Art. 38, 44 und 53 des Genfer Abkommens zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde vom 12. August 1949 in Verbindung mit dem Zustimmungsgesetz vom 21. August 1954 (BGBl. 1954 II S. 781).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Anhaltspunkte für die Wertung, wann bei einer solchen Völkerrechtsverletzung zugleich die Schwelle zum Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit überschritten ist, lassen sich dem III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 (BGBl 1954 II S. 781) entnehmen.
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Anhaltspunkte für die Wertung, wann bei einer solchen Völkerrechtsverletzung zugleich die Schwelle zum Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit überschritten ist, lassen sich dem III. Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 (BGBl 1954 II S. 781) entnehmen.
  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Dabei kann dahinstehen, ob sich dies bereits daraus ergibt, dass auf Grund Art. 33 Abs. 1, 3 des IV. Genfer Abkommens zum Schutz der Zivilbevölkerung vom 12.08.1949 (BGBl 1954 II, S. 781, 917) Tötungen von Zivilisten nach dem heute in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht verboten sind, ob also für eine Sanktionierbarkeit nach deutschem Recht die Rechtslage zum Zeitpunkt der jetzigen Umwandlungsentscheidung ausschlaggebend ist, wovon das Gericht allerdings nicht ausgeht.
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Die "Rotkreuzkonventionen" sind nicht allein als "allgemeine Regeln des Völkerrechts" im Sinne von Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts, sondern darüber hinaus durch Bundesgesetz vom 21. August 1954 (BGBl. II, 781) in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 25 Rdnr. 21).
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 V 6/00 R

    Kein Versorgungsschutz bei Strafhaft wegen Landesverrat

    Nach dem Genfer Abkommen über Behandlung von Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 (RGBL II 1934, 227), ersetzt durch das 3. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (BGBl II 1954, 781, 838), ist Kriegsgefangener, wer wegen seiner Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband gefangengenommen worden ist und von einer feindlichen (ausländischen) Macht festgehalten wird.
  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 37/90

    Begriff der Kriegsgefangenschaft in § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO

    Nach dem Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 (RGBl II 1934, 227), ersetzt durch das 3. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 (BGBl II 1954, 781, 838), ist Kriegsgefangener, wer wegen seiner Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband gefangengenommen worden ist und von einer feindlichen (ausländischen) Macht festgehalten wird (vgl Urteil des 4a Senats des BSG vom 28. November 1985 in SozR 2200 § 1251 Nr. 117, S 327 mwN; zuletzt erkennender Senat, Urteil vom 28. April 1989 in SozR aa0 Nr. 131, S 371 und Urteil vom 6. September 1989 in SozSich 1990, 327).
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 55.83

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag von freiwilligen Sanitätsoffizieren auf

    Die "Rotkreuzkonventionen" sind nicht allein als "allgemeine Regeln des Völkerrechts" im Sinne von Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts, sondern darüber hinaus durch Bundesgesetz vom 21. August 1954 (BGBl. II, 781) in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 25 Rdnr. 21).
  • BayObLG, 23.05.1997 - 3St RR 20/96

    Aburteilung eines im Ausland von Ausländer begangenen Mordes

    a) Die Bundesrepublik Deutschland ist durch den am 3. März 1955 wirksam gewordenen Beitritt (BGBl II 1994 S. 1133) zum IV. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 (BGBl II 1954 S. 781 ff., S. 917 ff.) und durch die am 23. Dezember 1977 erfolgte Unterzeichnung der Zusatzprotokolle I und II vom 8. Juni 1977 (BGBl 1990 II S. 1551 ff. und S. 1637 ff.) zur Bestrafung schwerer Verletzungen im Sinn des Art. 147 des IV. Genfer Abkommens, unter anderem der "vorsätzlichen Tötung", "der unmenschlichen Behandlung" und der "rechtswidrigen Verschleppung" oder "rechtswidrigen Gefangenhaltung" verpflichtet.
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84

    Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus

    Die "Rotkreuzkonventionen" sind nicht allein als "allgemeine Regeln des Völkerrechts" im Sinne von Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts, sondern darüber hinaus durch Bundesgesetz vom 21. August 1954 (BGBl. II, 781) in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. Maunz in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 25 Rdnr. 21).
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 93.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • BSG, 28.04.1989 - 4a RJ 43/87

    Kriegsgefangenschaft volksdeutscher Vertriebener

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 29/85

    Inhaftierung eines Franzosen - Weltkrieg - Kriegsgefangenschaft - Internierung -

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 110/88
  • BSG, 30.10.1969 - 8 RV 89/68

    Andere Kriegsopfer - Nichtdeutsche Personen - Versorgungstatbestand -

  • BAG, 17.10.1957 - 2 AZR 65/55
  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 250/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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