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   BGBl. I 1957 S. 45   

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BGBl. I 1957 S. 45 (https://dejure.org/1957,6426)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 4, ausgegeben am 26.02.1957, Seite 45
  • Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz
  • vom 23.02.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (95)

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 27/17 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Die Kodifikation der Rehabilitation im Rentenrecht erfolgte zunächst durch das Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (vom 23.2.1957, BGBl I 45 - ArVNG) und das Angestelltenrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (vom 23.2.1957, BGBl I 88 - AnVNG) , durch welche auch die Berufsunfähigkeitsrente eingeführt wurde (§ 1246 RVO bzw 23 AVG idF des ArVNG bzw des AnVNG) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Die Regelungen des § 1445c Abs. 1 und 3 RVO sind zum 1.1.1957 durch das Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 23.2.1957 (BGBl I 45) in § 1424 RVO übernommen worden.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Die Reichsversicherungsordnung ( RVO ) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Arbeiter (Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz - ArVNG ) vom 23. Februar 1957 (BGBl. I S. 45) bestimmt:.
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