Gesetzgebung
BGBl. I 1957 S. 607 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 13.06.1957, Seite 607
- Bekanntmachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegenüber den Angehörigen des Königreichs Griechenland
- vom 31.05.1957
Text
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98
Distomo-Prozeß vor dem BGH
Andererseits war eine "Verbürgung der Gegenseitigkeit" - die im übrigen im Verhältnis zu Griechenland allgemein erst ab der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gegeben war (vgl. Bekanntmachung vom 31. Mai 1957; BGBl. I S. 607) -, was die individualrechtliche Staatshaftung für die Auswirkungen von Kriegshandlungen im Ausland anging, schon im Hinblick auf die vorstehend erörterte einhellige völkerrechtliche "Bewältigung" der Haftungsfrage bei völkerrechtlichen Delikten im Krieg von vornherein nicht zu erwarten, d.h. praktisch ausgeschlossen. - BVerfG, 15.02.2006 - 2 BvR 1476/03
Keine Schadensersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Geschädigten …
Eine solche Verbürgung seitens Griechenlands gegenüber Deutschland erfolgte erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs (vgl. Bekanntmachung vom 31. Mai 1957, BGBl 1957 I S. 607). - LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92
Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Bonn, 23.06.1997 - 1 O 358/95
Infolge des Kriegsgeschehens entstandene Schäden werden im Völkerrecht durch sog. …
Die Gegenseitigkeit ist im Verhältnis zu H erst seit der amtlichen Bekanntmachung vom 31. Mai 1957 verbürgt (BGBl I 1957, 607).
Gesetzgebung
BGBl. I 1957 S. 607 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 13.06.1957, Seite 607
- Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
- vom 11.06.1957