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   BGBl. II 1959 S. 997   

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BGBl. II 1959 S. 997 (https://dejure.org/1959,6799)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil II Nr. 40, ausgegeben am 07.10.1959, Seite 997
  • Gesetz zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955
  • vom 30.09.1959

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    1.2.2 Nichts anderes gilt auch für Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (Gesetz vom 30. September 1959, BGBl II S. 997), der die Ausweisung von Staatsangehörigen der Vertragsstaaten erschwert, die seit mehr als zehn Jahren ihren ordnungsmäßigen Aufenthalt im Gebiet eines anderen Vertragsstaates haben.
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Aus Völkervertragsrecht, namentlich aus Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl 1959 II S. 997) ergibt sich kein weitergehender Ausweisungsschutz der Klägerin (vgl. auch Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - BVerwGE 101, 247, 259 ff.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats stimmen die in bilateralen völkerrechtlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland wie auch in Art. 2 Abs. 3 NV vorgesehenen - besonders schwerwiegenden - Ausweisungsgründe mit denen des Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl 1959 II S. 997/1965 II S. 1099) - ENA - überein (Beschluß vom 29. September 1993 - BVerwG 1 B 62.93 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 3).
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