Gesetzgebung
BGBl. I 1968 S. 717 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 28.06.1968, Seite 717
- Gesetz über technische Arbeitsmittel
- vom 24.06.1968
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum …
Die Feststellung eines solchen individuell begünstigenden Schutzzwecks bereitet dann keine Schwierigkeit, wenn die durch die Norm ausgelöste Schutzfunktion i.S. des § 823 Abs. 2 BGB schon erkennbar in die Zielsetzung der Norm aufgenommen ist (was jedoch auch in den Materialien von in dieser Hinsicht besonders wichtigen neueren Gesetzen nicht selten unerwähnt bleibt [vgl. etwa die Amtliche Begründung zum Maschinenschutzgesetz vom 24. Juni 1968, Bundestagsdrucksache V/834 S. 5 ff]). - BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99
Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …
Die Entscheidung des Verordnungsgebers für eine Wertgebühr stehe indessen nicht mit § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 - BGBl I S. 717 - (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) in der Fassung des 2. Änderungsgesetzes vom 26. August 1992 - BGBl I S. 1564 - (2. GSGÄndG) im Einklang, der nur eine Aufwandgebühr zulasse. - BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83
Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der …
Bei der von der Klägerin erworbenen Reinigungsanlage handelt es sich um ein technisches Arbeitsmittel im Sinne von §§ 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 717) in der hier geltenden Fassung vom 13. August 1979 (BGBl I S. 1432), jetzt Gerätesicherheitsgesetz - GerSiG -, nämlich um eine Arbeitsmaschine.
- BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78
Produkthaftung des Vertriebshändlers
Die Haftung des Beklagten folge schließlich aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (auch Maschinenschutzgesetz genannt) vom 24. Juni 1968 (BGBl I 717), da die importierten Räder wegen des Konstruktionsfehlers verkehrsunsicher gewesen seien. - OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06
Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines …
II) Eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (auch Maschinenschutzgesetz genannt) vom 24.06.1968 (BGBl. I, 717) i. d. Fassung vom 13.08.1979 (BGBl. I, 1432) ist nicht gegeben. - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2000 - A 1 S 168/97
Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckungsprinzip, …
Die Tarifstelle 73/3.5 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO LSA verstößt nicht gegen § 11 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) i. d. F. des Gesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) verdrängt. - BGH, 09.11.1971 - VI ZR 58/70
Maschinenhersteller - Maschinenschutzgesetz - Verkehrssicherungspflicht - …
Die Haftung der Beklagten kann auch nicht aus den Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz) vom 24. Juni 1968 (BGBl I 717) hergeleitet werden. - BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 113/80
Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetztes (EKG) bei Vorliegen eines Kaufvertrages …
Das Berufungsgericht läßt die Richtigkeit dieser Behauptungen ebenso dahingestellt wie die Beantwortung der Frage, ob gegebenenfalls die Geräte nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (kurz: Gerätesicherheitsgesetz) vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 717) nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, weil dies alles nach seiner Ansicht nicht entscheidungserheblich ist. - BVerwG, 27.11.1969 - I C 36.65
Beachtung der Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) bei der …
Zur Klarstellung dieser (nicht unbestrittenen) Rechtsansicht ist auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses in das Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) die Vorschrift des § 12 eingefügt worden, worin bestimmt ist, daß § 13 Abs. 2 EnergG auf das Inverkehrbringen oder Ausstellen von Energieverbrauchsgeräten, die technische Arbeitsmittel im Sinne des Gesetzes sind, nicht anzuwenden ist. - BGH, 28.04.1983 - I ZR 202/80
Wettbewerbsverstoß durch eine Verletzung des Gerätesicherheitsgesetzes - …
Die Klägerin hat dies als Verstoß gegen § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717, - Gerätesicherheitsgesetz, GSG) in Verbindung mit den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (VBG) 7 a und 7 n und zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG beanstandet.