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   BGBl. II 1977 S. 597   

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BGBl. II 1977 S. 597 (https://dejure.org/1977,7636)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil II Nr. 28, ausgegeben am 05.07.1977, Seite 597
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit
  • vom 29.06.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Dementsprechend kommt nach Art. 8 Abs. 2 des für die Bundesrepublik Deutschland mit Vertragsgesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl 1977 II 597) ratifizierten Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 der Grundsatz, dass ein Vertragsstaat keiner Person seine Staatsangehörigkeit entziehen darf, wenn diese dadurch staatenlos wird, nicht zur Anwendung, wenn die Staatsangehörigkeit durch falsche Angaben oder betrügerische Handlungen erworben worden ist.
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der durch Zustimmungsgesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl. II S. 597) in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.

    Diese in der Rechtsprechung verbreitete Ansicht (vgl. VG Berlin InfAuslR 1988, 225 (228); OVG Berlin InfAuslR 1991, 228 (231); OVG Koblenz DVBl. 1991, 545 (546)) knüpft an die Denkschrift der Bundesregierung zu Art. 1 StlMindÜbk (BT-Drucks. 8/12, Nr. 13, S. 27) an.

  • BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung; Verlust der

    Dass eine durch bewusste Täuschung erschlichene Einbürgerung auch nach internationalem Recht nicht als schutzwürdig angesehen werde, ergebe sich aus Art. 8 Abs. 2 Buchst. b des für die Bundesrepublik Deutschland mit Vertragsgesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl 1977 II, S. 597) ratifizierten Übereinkommens zur Verminderung von Staatenlosigkeit vom 30. August 1961 sowie aus der Regelung des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b des Europäischen Übereinkommens über Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Dieser Bestimmung läßt sich ein solches Gebot schon deswegen nicht entnehmen, weil sie lediglich den Charakter eines Programmsatzes und nicht die Qualität von verbindlichem Völkerrecht hat (vgl. BTDrucks 8/12, S. 24; Kimminich, in: Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Art. 16 Rn. 17; Mühl-Jäckel, Rechtsfragen einer ungeklärten Staatsangehörigkeit, in:.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 20.88

    Asylberechtigter Iraner - Deutscher Ehegatte - Deutsch-Iranisches

    Das Übereinkommen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und das Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit (BGBl. 1977 II S. 597, 1217, 1219) sowie das dazu ergangene Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl. I S. 1101) enthalten keine für die Einbürgerung des Klägers einschlägige Regelung.

    Derartige im Gesetzgebungsverfahren bezüglich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BT-Drucks. 7/4170 S. 34), des Übereinkommens vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BT-Drucks. 8/12 S. 33) sowie des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BT-Drucks. 8/13 S. 6) abgegebene Erklärungen ändern die dargelegte Rechtslage nicht.

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 5 B 03.2462

    Rücknahme einer Einbürgerung

    Dass eine durch bewusste Täuschung erschlichene Einbürgerung auch nach internationalem Recht nicht als schutzwürdig angesehen wird, ergibt sich aus Art. 8 Abs. 2 Buchst. b) des für die Bundesrepublik Deutschland mit Vertragsgesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl. 1977 II, S. 597) ratifizierten Übereinkommens zur Verminderung von Staatenlosigkeit vom 30. August 1961.
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91

    Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der

    Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der durch Zustimmungsgesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl. II S. 597) in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.

    Diese auch sonst in der Rechtsprechung verbreitete Ansicht (vgl. VG Berlin InfAuslR 1988, 225 ; OVG Berlin InfAuslR 1991, 228 ) knüpft an die Denkschrift der Bundesregierung zu Art. 1 StlMindÜbk (BT-Drucks. 8/12, Nr. 13, S. 27) an.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 11 S 1437/92

    Reiseausweis für Staatenlose: freiwilliger Verzicht auf die - rumänische -

    Eine solche auf eigenen Antrag erfolgende Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ist aufgrund der weiten völkerrechtlichen Schranken bei der innerstaatlichen Regelung der Staatsangehörigkeit (Makarov, aaO., S. 58ff.) nicht nicht generell völkerrechtswidrig (Hailbronner/Renner, aaO. E. Rdnr. 48, 50 und F. Rdnr. 31 m.w.N.; Randelzhofer, aaO. Rdnr. 45; Ziff. I.2 der Denkschrift der Bundesregierung zu den Übereinkommen zur Verringerung der Staatenlosigkeit und zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit, BT-Drs. 8/12 S. 24).

    Ihre Vermeidung ist wohl eine rechtspolitische Forderung, bisher aber kein Gebot des allgemeinen Völkergewohnheitsrechts, sondern nur Gegenstand spezieller und nur von wenigen Staaten eingegangener völkervertraglicher Verpflichtungen (Berber, aaO., S. 381ff.; Hailbronner/Renner, aaO., Rdnr. 33ff.; Randelzhofer, aaO., Rdnr. 29, 32), wie etwa des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 30.8.1961 (BGBl. II S. 598) -StlVmÜbk-, das die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 29.6.1977 (BGBl. 1977 II S. 597) ratifiziert hat.

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07

    Rücknahme der Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei Täuschung über die

    So regelt das "Übereinkommen zur Vermindung der Staatenlosigkeit" (vom 30.8.1961, abgedr. bei Hailbronner, StAG, 4. Aufl., 2005, S. 1170, ratifiziert für die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 29.6. 1977 - BGBl. II 1977, 597 -) u. a. folgendes:.
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91

    Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung

    Das Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der durch Zustimmungsgesetz vom 29. Juni 1977 (BGBl. II S. 597) in innerstaatliches Recht transformiert worden ist.

    Diese auch sonst in der Rechtsprechung verbreitete Ansicht (vgl. VG Berlin InfAuslR 1988, 225 ; OVG Berlin InfAuslR 1991, 228 ) knüpft an die Denkschrift der Bundesregierung zu Art. 1 StlMindÜbk (BT-Drucks. 8/12, Nr. 13, S. 27) an.

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 8.92
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1994 - 13 S 2147/93

    Anspruch auf Einbürgerung - Einbürgerungszusicherung - Unterbrechungen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 564/96
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 11 S 2146/92

    Zum Anspruch eines freiwillig staatenlos gewordenen, ehemaligen rumänischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - 19 E 82/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf

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