Gesetzgebung
BGBl. II 1985 S. 130 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil II Nr. 5, ausgegeben am 29.01.1985, Seite 130
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. Mai 1980 über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
- vom 23.01.1985
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Für Beförderungen mit Eisenbahnen gelten gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GGVSE unter anderem die Vorschriften der Teile 1 bis 7 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), die zunächst in der Anlage I zu Anhang B des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 (COTIF-Übereinkommen) (BGBl 1985 II S. 130) enthalten war und nun in dessen Anhang C enthalten ist (vgl. derzeit die Bekanntmachung der Neufassung des RID vom 16. Mai 2008 ).