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   BGBl. I 1986 S. 1397   

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BGBl. I 1986 S. 1397 (https://dejure.org/1986,15964)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 44, ausgegeben am 30.08.1986, Seite 1397
  • Neufassung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen
  • vom 27.08.1986

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    In vielen Subventionsgesetzen ist der Widerruf sogar zwingend vorgeschrieben, wenn Voraussetzungen für den Erlaß des Bescheides nachträglich entfallen sind, Auflagen nicht eingehalten und eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllt wurden (vgl. § 10 Abs. 2 Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1986, BGBl I S. 1397; § 6 Abs. 1 Gesetz über die Förderung einer einjährigen Flächenstillegung im Wirtschaftsjahr 1991/92, vom 22. Juli 1991, BGBl I S. 1582).
  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 306/95

    Beginn der Verjährung bei Behörden und öffentlichen Körperschaften; Anforderungen

    b) Demgegenüber sind die Zollfahndungsämter neben ihren Aufgaben nach § 208 Abs. 1 AO, die sich auf die Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in derartigen Fällen sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle erstrecken, im hier relevanten Bereich marktordnungsrechtlicher Ausfuhrvergünstigungen lediglich zur Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gemäß § 37 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation i.d.F. vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1397, in soweit identisch mit der derzeitigen Fassung vom 20. September 1995, BGBl I S. 1146) berufen.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Die Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung einer Milchaufgabevergütung richtet sich - wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nach § 10 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen ( MOG ) i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1397).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Da es sich bei diesen Streitigkeiten nicht um Abgabenangelegenheiten handelt, werden sie auch nicht durch § 29 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBl. I S. 1617) - MOG 1972 - bzw. § 34 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1397) - MOG 1986 - erfaßt.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

    Da es sich bei diesen Streitigkeiten nicht um Abgabenangelegenheiten handelt, werden sie auch nicht durch § 29 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBl. I S. 1617) - MOG 1972 - bzw. § 34 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1397) - MOG 1986 - erfaßt.
  • BFH, 29.04.1997 - VII R 91/96

    Prozeßverzinsung von marktordnungsrechtlichen besonderen Vergünstigungen

    Hier sei zugunsten der Klägerin zu erkennen, und zwar aufgrund von § 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (MOG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27. August 1986 (BGBl I 1986, 1397) in Verbindung mit dem entsprechend anwendbaren § 236 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Allerdings dürfte es mit Sinn und Zweck der Abgabepflicht schwerlich zu vereinbaren sein, bei einer so großen Anzahl von Erzeugern eine Selbstvermarktung anzuerkennen, obgleich der Begriff der Erzeugerorganisation i.S. der Marktordnung der EG unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder verstanden wird (vgl. zB zur Anerkennung von Organisationen von Obst- und Gemüseerzeugern für Produktionsbeihilfen Art. 3a Abs. 2 EWGV 516/77 und die EWGV 1152/78; § 6 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen (MOG) in der Bekanntmachung vom 27. August 1986 [BGBl. I 1397]).
  • FG Hamburg, 22.06.2011 - 4 K 80/11

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gewährter

    Dem auf § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (Marktorganisationsgesetz - MOG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1986, BGBl. I S. 1397) gestützten Rückforderungsanspruch steht der Eintritt der Verjährung gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18.12.1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. L 312/1, im Folgenden: VO Nr. 2988/95) entgegen (hierzu unter 1.).
  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 188/09

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt;

    Da die Klägerin innerhalb dieser Frist kein Beförderungspapier für die Anschlussbeförderung von B nach Jordanien vorlegte, forderte es mit Rückforderungsbescheid vom 16.12.1998 die der Klägerin gewährte Erstattung unter entsprechender Rücknahme des Bescheides vom 23.03.1994 unter Hinweis auf § 10 MOG (Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen vom 27.08.1986, BGBl. I S. 1397 ff) zurück.

    Dem auf die Vorschrift des § 10 Abs. 1, Abs. 3 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 27.08.1986 (BGBl. I S. 1397, im Folgenden: MOG) gestützten Rückforderungsanspruch des beklagten Hauptzollamtes steht der Eintritt der Verjährung gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18.12.1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. 1 312/1, im Folgenden: VO Nr. 2988/95) entgegen (hierzu unter 1.).

  • FG Hamburg, 13.07.2009 - 4 K 189/09

    Verjährungsfrist bei Rückforderungsanspruch eines Hauptzollamtes bezüglich einer

    Da die Klägerin innerhalb dieser Frist kein Beförderungspapier für die Anschlussbeförderung von B nach Jordanien vorlegte, forderte es mit Rückforderungsbescheid vom 16.12.1998 die der Klägerin gewährte Erstattung unter entsprechender Rücknahme des Bescheides vom 02.09.1994 unter Hinweis auf § 10 MOG (Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen vom 27.08.1986, BGBl. I S. 1397 ff) zurück.

    Dem auf die Vorschrift des § 10 Abs. 1, Abs. 3 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 27.08.1986 (BGBl. I S. 1397, im Folgenden: MOG) gestützten Rückforderungsanspruch des beklagten Hauptzollamtes steht der Eintritt der Verjährung gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18.12.1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. Nr. 1 312/1, im Folgenden: VO Nr. 2988/95) entgegen (hierzu unter 1.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2003 - 10 S 2128/02

    GbR als Milcherzeuger - Referenzmengenübergang - Altpachtverhältnis - Zäsur bei

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 58.88

    Zwangsversteigerung - Referenzmengenübergang - Milch

  • BVerwG, 17.10.1996 - 3 A 1.95

    Recht der Landwirtschaft - Marktordnung, Verwaltungszuständigkeit des Bundes für

  • BFH, 08.02.2008 - VII R 21/03

    Anforderungen an den Nachweis, dass es sich um BSE-Fleisch handeln könnte

  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 54.87

    Abgaben unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 25.87

    Ausstellung von Bescheinigungen - Abgabenverwaltung - Bescheinigungsverfahren

  • FG Bremen, 19.03.2015 - 4 K 21/14

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Milchabgabe

  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 18.91

    Rücknahme einer Härtefallbescheinigung - Festsetzung von Referenzmengen über die

  • FG Hamburg, 01.03.2007 - 4 K 185/06

    Ausfuhrerstattung/Prozessrecht: Prozesszinsen bei allgemeiner Leistungsklage

  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 31/05

    Voraussetzungen für die Gewährung der differenzierten Ausfuhrerstattung

  • OVG Niedersachsen, 06.02.1992 - 3 L 85/89

    Übergang von Milch-Referenzmengen; Anlieferungs-Referenzmenge

  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01

    Ausfuhrerstattung: Zum Umfang der Erklärungspflicht bei Art. 8 VO (EWG) Nr.

  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 200/04

    Ausfuhrerstattung: Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 48/07

    Ausfuhrerstattung: Beweislast im Rückforderungsverfahren

  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 179/04

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei teilweise nicht begünstigter Ware

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung;

  • BayObLG, 18.03.1998 - 4St RR 20/98

    Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Nichtanmeldung bzw.

  • FG Hamburg, 20.04.2004 - IV 336/01

    Berechnung des Referenzfettgehalts bei Rückübertragung einer hinzugepachteten

  • FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 160/00

    Ausfuhrerstattung: Abrücken vom Untersuchungsergebnis der ZPLA durch das

  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 275/00

    Ausfuhrerstattung: Keine Rückforderung, wenn die Frist des § 48 Abs. 4 VwVfg

  • FG Hamburg, 29.11.1995 - IV 156/93

    Berechnung des Referenzfettgehaltes bei Übergang einer Referenzmenge von einem

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