Gesetzgebung
   BGBl. II 1987 S. 34   

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BGBl. II 1987 S. 34 (https://dejure.org/1987,16782)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil II Nr. 2, ausgegeben am 20.01.1987, Seite 34
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1983 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
  • vom 14.01.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 22.06.2009 - 34 Sch 26/08

    Vollstreckbarkeit eines spanischen Schiedsspruchs: Wirksamkeit des Schiedsspruchs

    29a) Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 14.11.1983 (BGBl 1987 II, 34; 1988 II, 207) ist nach dessen Art. 3 Nr. 4 nicht auf die Schiedsgerichtsbarkeit anzuwenden.
  • BGH, 18.05.1989 - IX ZR 71/88

    Geltendmachung der Voraussetzungen für ein sittenwidriges Erschleichen eines

    Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Vergleichen sowie vollstreckbaren öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 14. November 1983 (BGBl. II 1987 S. 34) führt für den in Spanien gelegenen Grundbesitz des Schuldners nicht zu einem anderen Ergebnis.
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