Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2983   

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BGBl. I 1990 S. 2983 (https://dejure.org/1990,17696)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 29.12.1990, Seite 2983
  • Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG)
  • vom 18.12.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (35)

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Entsprechendes galt für den Kläger nach § 3 Abs. 3 AuslG 1990 i.V.m. §§ 2, 9 f. DVAuslG vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I 2983).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue

    Zum anderen sah § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 - DVAuslG 1990 - (BGBl I S. 2983) für türkische Staatsangehörige unter 16 Jahren, bei denen zumindest ein Elternteil eine Aufenthaltsgenehmigung besaß, nach wie vor einen erlaubnisfreien Aufenthalt im Bundesgebiet vor.
  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf

    Die von dem Verordnungsgeber nunmehr beispielhaft genannte Fallgruppe der Besatzungsmitglieder (oder Fahrgäste) von Schiffen, die auf dem Schiff verbleiben oder sonst keine Grenzübergangsstelle passieren, war zuvor in § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DVAuslG (Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 18. Dezember 1990 <BGBl. I S. 2983>, zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 <BGBl. I S. 2848>) geregelt.
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