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   BGBl. II 1990 S. 1360   

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BGBl. II 1990 S. 1360 (https://dejure.org/1990,17582)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 40, ausgegeben am 26.10.1990, Seite 1360
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag - und der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ...
  • vom 16.10.1990
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 8/99

    Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung

    1.e) Die zuvor dargelegte Rechtsauffassung zum Gegenstand der Zuwendung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das VermG in seiner ursprünglichen Fassung (vgl. hierzu: BGBl II 1990, 1159 f), die am 29. September 1990 in Kraft getreten ist (BGBl II 1990, 1360), noch keine Regelung, die die Abtretung von Restitutionsansprüchen betraf, enthielt (vgl. hierzu: Weimar/Alfes, Deutsche Notar-Zeitschrift - DNotZ - 1992, 619 zu II.).

    Der Restitutionsanspruch ist ein mit Inkrafttreten des VermG (am 29. September 1990 - BGBl II 1990, 1360 -) in der Hand des Berechtigten bereits entstandener und damit gegenwärtiger Anspruch (Weimar/Alfes, zu IV. 3., 619, 628 ff.; Schmidt-Räntsch, ZIP 1992, 593/594; Bork, ZIP 1991, 988/989; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 34, die die Ansprüche vor diesem Zeitpunkt als abtretbar ansehen, soweit das Entstehen der Forderung zum Zeitpunkt der Abtretung objektiv möglich erschien).

    In schenkungsteuerrechtlicher Hinsicht wäre demzufolge die Schenkung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG 1974 im Zeitpunkt des Inkrafttretens des VermG (am 29. September 1990, BGBl II 1990, 1360) und damit mit der tatsächlichen Entstehung der Rückforderungsansprüche ausgeführt worden.

  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    Demgegenüber stehen dem Berechtigten bei einer nichtinvestiven Veräußerung nur Ansprüche zu, die der Auftraggeber gegenüber einem (ungetreuen) Beauftragten hat: der Anspruch auf Herausgabe des Erlangten gemäß § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, der inhaltlich § 667 BGB entspricht, welcher bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 (vgl. Bekanntmachung vom 16. Oktober 1990, BGBl. II S. 1360) in den neuen Ländern und im früheren Ostteil von Berlin noch nicht galt, und der Anspruch auf Schadensersatz nach § 678 oder § 823 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung der Unterlassungsverpflichtung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG.
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 118/08

    Vorliegen von Rechtsgeschäften zur Erhaltung des Vermögenswertes bei der

    Dem steht, anders als das Berufungsgericht meint, nicht von vornherein entgegen, dass die den Zinsansprüchen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten vor dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 (Art. 45, Anlage II Kapitel III Sachgebiet B Abschnitt I Nr. 4 des Einigungsvertrags in Verbindung mit der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Einigungsvertrags vom 16. Oktober 1990, BGBl. II 1360) begründet worden sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1999 - 1 S 2874/98

    Eintragung des Geburtsortes in den Personalausweis, hier: Umbenennung einer Stadt

    Die Kommunalverfassung vom 17.5.1990 blieb gemäß dem Einigungsvertrag (EV) vom 28.9.1990 (BGBl. II S. 1360) auch nach der Wiedervereinigung in Kraft.
  • OVG Sachsen, 24.07.2012 - 2 A 263/10

    Unfallausgleich, Dienstunfall, Kausalität

    Denn dieses gilt nach Art. 45 Abs. 1 und Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 9 Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II, Seite 889) i. V. m. der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1990 (BGBl. II, Seite 1360) im Beitrittsgebiet erst seit dem 29. September 1990.
  • BSG, 28.10.1996 - 8 RKn 13/94

    Ansprüche aus Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung der früheren Deutschen

    Im Gefolge des EinigVtr vom 31. August 1990 (BGBl II 889, Einigungsvertragsgesetz vom 23. September 1990 <BGBl II 885>, in Kraft getreten am 29. September 1990 <BGBl II 1360>) beruhen sie auf zwei Ermächtigungsnormen.
  • VG Berlin, 07.12.1994 - 15 A 42.93

    Zuordnung eines Grundstücks zu einer Kommune; Anspruch eines Sportvereins auf

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  • VG Berlin, 10.08.1994 - 15 A 514.93

    Zuordnung eines Flurstücks; Dienen volkseigenen Vermögens für kommunale Aufgaben

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