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   BGBl. II 1990 S. 1386   

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BGBl. II 1990 S. 1386 (https://dejure.org/1990,21228)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil II Nr. 42, ausgegeben am 09.11.1990, Seite 1386
  • Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der ...
  • vom 08.10.1990

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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 24.11.2011 - 7 C 12.10

    Vermögensgesetz; Kulturgutschutzgesetz; Kulturgut, national wertvolles; Eigentum,

    Mit der Einbeziehung von Wiedergutmachungsansprüchen NS-Verfolgter in das Vermögensgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland den von ihr in der Vereinbarung mit den drei Westmächten vom 27./28. September 1990 (BGBl II S. 1386) eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen.

    Sofern die Kläger einen Verstoß gegen die Vereinbarung der Bundesrepublik Deutschland mit den drei Westmächten vom 27./28. September 1990 (BGBl II S. 1386) geltend machen wollen, können sie damit schon deshalb nicht gehört werden, weil diese Vereinbarung weder eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne von Art. 25 GG darstellt noch gemäß Art. 59 Abs. 2 GG in das nationale Recht transformiert wurde und daher kein revisibles Bundesrecht ist (Urteil vom 18. Mai 1995 a.a.O. Rn. 25).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94

    Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung

    Dazu habe sich die Bundesrepublik Deutschland durch die Vereinbarung mit der Französischen Republik, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vom 27. /28. September 1990 (BGBl II S. 1386) verpflichtet.

    d) Zu Unrecht sieht schließlich die Revision in dem Ausschlußtatbestand des § 5 Abs. 1 VermG einen Verstoß gegen die von der Bundesrepublik Deutschland getroffene Vereinbarung mit der Französischen Republik, den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland vom 27./28. September 1990 (BGBl. II S. 1386).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

    Er berücksichtigt damit weiter, dass die Bundesrepublik zu einer solchen Nachholung der Wiedergutmachung nicht nur moralisch, sondern auch völkerrechtlich verpflichtet ist (vgl. den Notenwechsel der Bundesregierung mit den Regierungen der Drei Mächte vom 27./28. September 1990, BGBl II S. 1386).
  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

    Eine unterschiedliche Behandlung der Inlandsschädigungen widerspreche zudem den Verpflichtungen der Beklagten aus ihrer Vereinbarung mit den Drei Westmächten vom 27./28. September 1990 (BGBl II S. 1386).
  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvR 1981/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Fürsten von Liechtenstein

    Die Bestimmung sei nach Ziff. 3 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung) (BGBl 1990 II, S. 1386; im folgenden: Notenwechsel) weiterhin in Kraft.
  • LG Bonn, 05.11.1997 - 1 O 134/92

    Vergütung für geleistete Zwangsarbeit aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung ;

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  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 10.16

    Aktien; Anteil; Anteilsentziehung; Anteilsrestitution; Beteiligung, mittelbare;

    Die in Ziffer 4c der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (BGBl. 1990 II S. 1386) begründete Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des Rückerstattungsrechts auf das Beitrittsgebiet zu erstrecken, hat der Gesetzgeber erfüllt, ohne die bereits abgelaufenen Antragsfristen nach diesem Recht neu zu eröffnen.
  • OVG Sachsen, 19.08.2010 - 1 A 112/09
    Soweit die Bundesrepublik mit der Aufnahme der Bestimmung des § 1 Abs. 6 in das Vermögensgesetz eine völkerrechtliche Verpflichtung aus dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den drei Mächten vom 27./28.9.1990 sowie aus dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 8.10.1990 (BGBl. II, S. 1386) erfüllt habe, folge hieraus, dass eine Restitution nicht wieder durch einfachen Kulturgutschutz wieder eingeschränkt werden dürfe.

    und Nordirland vom 27./28. September 1990 (BGBl II S. 1386).

  • VG Dresden, 05.11.2008 - 5 K 1837/05

    Verwaltungsgericht billigt Ausfuhrverbot für Originalhandschriften von Bach und

    Aus der Vereinbarung vom 27./28.9.1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, diese jeweils in der Fassung des sogenannten Pariser Protokolls von 1954 (BGBl. 1990 II, 1386 - 1389; vgl. a. www.2plus4.de ), folgt nicht die zwingende Regelung, dass eine Eigentumsverschaffung nach dem Vermögensgesetz im Falle einer Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG in der Weise erfolgen müsste, dass dem im Ausland befindlichen jüdischen Geschädigten der unmittelbare Besitz im Ausland zu verschaffen ist und dem entgegenstehende allgemeine Gesetze unanwendbar sind.
  • VG Potsdam, 27.03.2019 - 2 K 926/17

    Rückübertragung eines Ritterguts in Brandenburg; Vermögensverluste in Folge von

    Die Bundesrepublik hat sich in Nr. 4 lit. c. Abs. 3 der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 (BGBl. II, 1386) dazu verpflichtet, die bundesdeutschen Rückerstattungs- und Entschädigungsgesetze auf das Gebiet der ehemaligen DDR zu erstrecken.
  • SG Düsseldorf, 23.04.2001 - S 15 (8) RJ 92/97

    Rentensteigernde Berücksichtigung von in der Zeit von Dezember 1941 bis März 1943

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