Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 2272   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,17574
BGBl. I 1991 S. 2272 (https://dejure.org/1991,17574)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,17574) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 28.12.1991, Seite 2272
  • Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
  • vom 20.12.1991

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Rechtsgrundlage des Urteils war § 4 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 3 erster Spiegelstrich, § 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272) in der Fassung des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1999 (BGBl I S. 1334) - im Folgenden: StUG a.F. -.
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    (d) Auf dieser tatsächlichen Grundlage hat das Berufungsgericht im Rahmen der Abwägung mit Recht auch die gesetzgeberischen Wertungen berücksichtigt, die den Vorschriften des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz- StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I 2272) zugrunde liegen.
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 902/98

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Vergangenheit und sog. Fragebogenlüge -

    Was zunächst das jugendliche Alter des Klägers angeht, weist dieser zu Recht auf die Vorschriften des § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Nr. 6 Stasiunterlagengesetz vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S 2272) - StUG - hin, wonach die Überprüfung von Personen im öffentlichen Dienst sich nicht auf Tätigkeiten für das MfS vor Vollendung des 18. Lebensjahres erstreckt.

    Diese Einschränkung war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung - dort zu § 16 - nicht enthalten (vgl. BT-Drucks. 12/1093 S 10).

    Sie ist erst gem. dem Beschluß des Innenausschusses (BT-Drucks. 12/1540 S 22 f., 60) mit der Begründung aufgenommen worden, es sei eine Sonderregelung für "Jugendsünden" angebracht.

  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 10/97

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Kündigung wegen mangelnder

    Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 4 Nr. 2 StUG vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272 ) sollte jedoch erkennbar nur zeigen, daß das von ihm behauptete Verständnis in der Tat keineswegs abwegig war.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Erfaßt werden nicht nur hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter des MfS im Sinne des § 6 Abs. 4 StUG vom 20. Dezember 1991, BGBl I 2272.
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

    Das ergibt sich aus dem § 13 Abs. 6, § 20 Abs. 1 Nrn. 6 und 7, § 21 Abs. 1 Nr. 6, § 32 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 1998 (BGBl I S. 3778), zugrundeliegenden Rechtsgedanken.

    Neben dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelungen spricht auch ihre Entstehungsgeschichte für diese Auslegung (vgl. Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses, BT-Drucks., 12/1540, S. 59 [f.] sowie Stenografischer Bericht, Plenarprotokoll 12/57 vom 14. November 1991, S. 4679, 4685 und 4697).

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Rechtsgrundlage hierfür bieten die §§ 19, 21 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. d des Stasi-Unterlagengesetzes - StUG - vom 20. Dezember 1991, BGBl I 2272, in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996, BGBl I 2026.
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14

    Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit

    Zum Zeitpunkt seiner Ernennungen konnten dem Kläger durch die Beklagte seine Mitarbeit beim MfS vorgehalten werden, weil die Beklagte gem. § 21 Abs. 1 Nr. 6 StUG i. d. F. v. 20. Dezember 1991 (BGBl. 1991, 2272 ff) einen Auskunftsanspruch gegenüber der Behörde des Bundesbeauftragten über den Kläger als eines Angehörigen im öffentlichem Dienst des Bundes hatte.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96

    Abgeordnetenüberprüfung

    3 (1) Der Landtag kann die Überprüfung seiner Mitglieder durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 lit.b und § 21 Abs. 1 Nr. 6 lit.b des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272) beschließen.

    Das Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG) vom 20.12.1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert am 14.09.1994 (BGBl. I. S. 2325), enthält eine solche Ermächtigungsgrundlage nicht.

  • VG Berlin, 17.09.2003 - 1 A 317.02

    Bundesbeauftragte nicht mehr generell an Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Dr.

    Den genannten Entscheidungen lag § 32 des Gesetzesüber die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagengesetz, StUG) vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272) in der Fassung des Gesetzes vom 17. Juni 1999 (BGBl. I S. 1334, 1336) zugrunde.
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 291/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - Interessenabwägung

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06

    Parlamentsunwürdigkeit

  • ArbG Berlin, 12.06.2007 - 93 Ca 23796/06

    Außerordlichen Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Grund des

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 41.95

    Recht der Soldaten: Sicherheitsbedenken aufgrund ehemaliger MfS-Unterlagen

  • VG Berlin, 29.04.1998 - 1 A 194.95

    Stasi-Unterlagen: Kein Anspruch auf Vernichtung von Abhörprotokollen

  • VG Berlin, 12.05.2010 - 80 K 50.09

    Kurras darf Ruhegehalt vorerst weiter in voller Höhe beziehen

  • KG, 30.10.2002 - 5 Ws (B) 180/02

    Umfang der Verpflichtung natürlicher Personen zur Anzeige des Besitzes von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht