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   BGBl. II 1994 S. 638   

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BGBl. II 1994 S. 638 (https://dejure.org/1994,22860)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 22, ausgegeben am 07.06.1994, Seite 638
  • Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen
  • vom 27.05.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Das von den Ministerpräsidenten zur Begründung der staatsvertraglichen Regelung herangezogene Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen vom 5. Mai 1989, dem die Bundesrepublik beigetreten ist (vgl. BGBl 1994 II S. 638), bestimmt in Art. 9:.
  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 7 CS 12.1423

    Iranischer Fernsehsender darf Programm bis auf Weiteres nicht über deutsche

    Vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren geht der Senat davon aus, dass die Beigeladene ihre Satelliten-Bodenstation der Antragstellerin nicht zur Verfügung stellen darf, solange diese weder über eine inländische Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunk noch über eine entsprechende Genehmigung eines anderen EU-Mitgliedstaats oder eines Vertragsstaats des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (FsÜ) vom 5. Mai 1989 (BGBl II 1994 S. 638), geändert durch Protokoll vom 9. September 1998 (BGBl II 2000 S. 1090), verfügt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1997 - 1 K 1168/96
    Das Europäische Übereinkommen vom 5. Mai 1989 über das grenzüberschreitende Fernsehen (Zustimmungsgesetz des Bundes vom 27. Mai 1994, BGBl. II S. 638; Zustimmungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 2. März 1993, GVBl. S. 119, BS Anhang I 100) regelt im Interesse der Informations-, Meinungs- und Rundfunkfreiheit die "Verbreitung" (englisch/französisch "transmission") der Erstausstrahlung von Fernsehprogrammen u. a. über "Satelliten jeder Art".
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