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Gesetzgebung
   BGBl. II 1994 S. 326   

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BGBl. II 1994 S. 326 (https://dejure.org/1994,21703)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 10, ausgegeben am 09.03.1994, Seite 326
  • Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
  • vom 26.01.1994
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 73/99 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Hieraus ließe sich kein Streckungstatbestand herleiten, weil durch die Vorschriften des Abk Jugoslawien SozSich, das im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiter anzuwenden ist (Bekanntmachung des Auswärtigen Amts vom 26. Januar 1994, BGBl II 326), keine Gleichstellung entsprechender im damaligen Jugoslawien verwirklichter Tatbestände vorgenommen worden ist (vgl BSGE 75, 199, 203 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48).
  • LSG Bayern, 18.02.2004 - L 16 RJ 31/02

    Anspruch einer mazedonischen Staatsangehörigen auf Gewährung einer Rente wegen

    Die Anwendung der §§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 43 Abs. 3 und 4, 240 Abs. 2, 241 Abs. 2 SGB VI a.F. verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, da die Versicherte - wie der 13. Senat des BSG in seinem zurückverweisenden Urteil bestätigt hat - auch während ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Mazedonien ab 1983 gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) des im Verhältnis zur Republik Mazedonien weiterhin anwendbaren (BGBl. 1994 II S.326) deutsch-jugoslawischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 (BGBl. 1969 II S.1438, i.d.F.d. Änderungsabkommens vom 30. September 1974 BGBl. 1975 S.390) - DJSVA - berechtigt war, sich in der deutschen Rentenversicherung freiwillig zu versichern (§ 1233 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung bzw. für die Zeit ab 01. Januar 1992 § 7 Abs. 1 SGB VI), um ihre bereits erworbenen Anwartschaften aufrecht zu erhalten (vgl. zum DJSVA BSGE 86, 153 unter Bezugnahme auf BVerfGE 75, 78, zu Marokko dagegen BSG Urteil vom 11. Mai 2000 - B 13 31/99 R -).
  • LSG Bayern, 25.02.2003 - L 5 RJ 485/00
    Nach den Regelungen des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens, das auch gegenüber der Republik Mazedonien weiter gilt (Bekanntmachung vom 26.01.1994 - BGBl.II, S.326) sind zwar auch die dortigen Pflichtversicherungszeiten zu berücksichtigen.
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BGBl. II 1994 S. 326 (https://dejure.org/1994,22246)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 10, ausgegeben am 09.03.1994, Seite 326
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung eines Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie
  • vom 26.01.1994
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