Weitere Veröffentlichung unten: 06.02.1995

Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 248   

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https://dejure.org/1995,22710
BGBl. I 1995 S. 248 (https://dejure.org/1995,22710)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 25.02.1995, Seite 248
  • Berichtigung der Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
  • vom 14.02.1995
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 01.02.1996 - 3 B 49.95

    Lastenausgleich: Rückzahlungspflicht bei Vermögensrestitution

    Rechtsgrundlage der vom Kläger beanstandeten Rückforderung ist § 349 LAG i.V.m. § 342 Abs. 3 LAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 845, Berichtigung vom 14. Februar 1995, BGBl I S. 248; geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1993, BGBl I S. 2118, 2121).
  • VG Frankfurt/Main, 05.12.2008 - 7 E 5417/06

    Rückforderung von Lastenausgleich im Zusammenhang mit einer Familienstiftung

    Die gesetzliche Grundlage für die Zuständigkeit des Bundesausgleichsamtes zum Erlass des streitgegenständlichen Bescheids über die Höhe des erfolgten Schadensausgleichs für den Wegnahmeschaden an der "Familienstiftung in B." ist § 335 b Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz in der Fassung vom 02.06.1993 (BGBl. I S.845, berichtigt am 14.02.1995 (BGBl I S.248)) i.V.m. § 2 der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über den Lastenausgleich vom 07.11.2002 (BGBl I S.4337), da § 335 Abs. 1 i.V.m. § 349 Abs. 3 S. 3 Lastenausgleichsgesetz zur Anwendung gelangt.
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Gesetzgebung
   BGBl. I 1995 S. 248   

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https://dejure.org/1995,30344
BGBl. I 1995 S. 248 (https://dejure.org/1995,30344)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 25.02.1995, Seite 248
  • Bekanntmachung über die Übernahme der Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestages
  • vom 06.02.1995
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvL 13/96

    LAG/Zinszuschlag

    Nach § 349 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 5 in Verbindung mit § 342 Abs. 3 des Gesetzes über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG) in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 845, ber. BGBl 1995 I S. 248) ist die Hauptentschädigung, die zur Abgeltung von Zonenschäden gewährt wurde, zurückzufordern, wenn derartige Schäden nach dem 31. Dezember 1989 ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
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