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   BGBl. 1950 S. 226   

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BGBl. 1950 S. 226 (https://dejure.org/1950,538)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 27, ausgegeben am 26.06.1950, Seite 226
  • Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter
  • vom 23.06.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 24.04.1991 - 9a RVg 2/90

    Keine Witwenversorgung bei Verlust des Verlobten durch eine Gewalttat

    Auch die nachträgliche Anerkennung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft politisch oder rassisch Verfolgter nach dem Krieg mit den Rechtswirkungen einer Ehe, einschließlich Versorgungsansprüchen, setzt systemgerecht voraus, daß die Betroffenen wegen der Verfolgung nicht haben heiraten können (Gesetz vom 23. Juni 1950 - BGBl I 226 -/7. März 1956 - BGBl I 104).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 353/99

    Festellungsantrag i.R.d. Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erteilung

    b) Eine rückwirkende Heilung ist auch nach dem Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950, BGBl. I, S. 778, und dem Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950, BGBl. I, S. 226, ungeachtet dessen, ob diese Gesetze, denen der Wiedergutmachungsgedanke zugrundeliegt, überhaupt eine Heilung oder eine Wirksamkeit der Eheschließung ex tunc bewirken und ob insbesondere dadurch ein Ausgleich für Unrecht eines ausländischen Staates herbeigeführt werden kann, vgl. dazu: Gamillscheg, in: Staudinger, a.a.O., Rdn. 620 - 612 zu Art. 13, nicht eingetreten, weil jedenfalls die dort genannten Voraussetzungen der Registrierung der Eheschließung beim Hauptstandesamt in Hamburg (§ 1 des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950) bzw. die entsprechende Anordnung der Rückwirkung der Eheschließung durch die zuständige Landesjustizverwaltung (§ 1 Abs. 2 und 2 des Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950) nicht vorliegen und nicht mehr nachgeholt werden können.
  • BVerwG, 03.11.1976 - 8 C 97.75

    Vertriebener - Nichtdeutscher Ehegatte

    Dies ist geschehen bei rassisch Verfolgten (Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 [BGBl. I S. 226]; vgl. dazu BTDrucks. 11/2033), bei Verlobten von Gefallenen (Gesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung vom 29. März 1951 [BGBl. I S. 215]; Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG III C 21.74 - [Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 101]); bei Nottrauungen (Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. Dezember 1950 [BGBl. I S. 778]).
  • KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04

    Materielle Ausschlussfrist nach dem Eheanerkennungsgesetz: Voraussetzungen einer

    vom 23. Juni 1956 (BGBl. 1950, Seite 226 (Eheanerkennungsgesetz)).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 3.86

    Vertreibung - Aussiedlung - Deutsche Volkszugehörige - Eheschließung

    In dieser Hinsicht sieht das Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. I S. 226) eine - allerdings durch staatlichen Akt auszusprechende - Anerkennung einer außerehelichen Verbindung vor, wenn Verlobte, denen aus rassischen Gründen die standesamtliche Eheschließung unmöglich gemacht worden war, dessenungeachtet den Entschluß, eine dauernde Verbindung einzugehen, durch Erwirken einer kirchlichen Trauung, durch Erklärung vor den Angehörigen oder auf andere Weise ernstlich bekundet haben.
  • BGH, 24.10.1956 - IV ZR 75/56

    Freie Ehe rassisch Verfolgter

    Wie schon der Wortlaut des § 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1950 (BGBl. I, 226), das die etwa gleich lautenden Gesetze der Länder der früheren amerikanischen Zone ersetzt hat, ergibt, hat der Gesetzgeber solchen freien Verbindungen nur die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuerkannt und nicht ausgesprochen, daß diese Verbindungen rückwirkend zu wirklichen Ehen werden.
  • BFH, 04.03.1964 - II 162/62 U

    Grunderwerbsteuerfreiheit für die Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat z.B. den nachträglichen Wegfall der fehlenden ehelichen Verbindung als Wegfall eines Sachverhaltsmerkmals und damit als Grund für die Berichtigung eines Erbschaftsteuerbescheides gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 2 StAnpG in dem Falle anerkannt, daß auf Grund des außersteuerrechtlichen Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl 1950 S. 226) einer freien Verbindung nachträglich (1951) mit Rückwirkung ab 1936 die rechtlichen Wirkungen einer gesetzlichen Ehe durch Verwaltungsakt zuerkannt wurden (Urteil II 244/56 U vom 21. Dezember 1960, BStBl 1961 III S. 77, Slg. Bd. 72 S. 203).
  • BVerwG, 07.12.1962 - VII C 50.60

    Rechtsmittel

    Der Antrag der Klägerin, ihrer Verbindung mit Herrn ... gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. I S. 226) - Anerkennungsgesetz - in der Fassung des Gesetzes vom 7. März 1956 (BGBl. I S. 104) die Rechtswirkungen einer gesetzlichen Ehe zuzuerkennen, wurde vom Beklagten durch Bescheid vom 10. Januar 1958 zurückgewiesen.
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61

    Rechtsmittel

    Das Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. I S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - sah in § 2 Abs. 3 ursprünglich vor, daß der Antrag binnen eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden muß.
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII C 132.61

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Gewährung einer

    Das Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. Juni 1950 (BGBl. I S. 226) - Eheanerkennungsgesetz - sah in § 2 Abs. 3 ursprünglich vor, daß der Antrag binnen eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden muß.
  • BGH, 15.01.1958 - IV ZR 273/57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.01.1954 - II C 47.53

    Rechtsmittel

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