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   BGBl. I 1951 S. 157   

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BGBl. I 1951 S. 157 (https://dejure.org/1951,1638)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 06.03.1951, Seite 157
  • Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
  • vom 02.03.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

    Die von den Gerichten angewendeten Vorschriften verletzten Art. 72 GG , ferner Art. 125 GG in Verbindung mit Art. 181, 3 und Art. 55 EGBGB , weiterhin § 3 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 (BGBl I S 157).

    Nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 (BGBl I S 157) wurden die Ortsdurchfahrten vom Eigentumsübergang auf den Bund ausgeschlossen.

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (FStrVermG) vom 2. März 1951 (BGBl. I S. 157), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 30. August 1971 (BGBl. I S. 1426) trägt der Bund schließlich die Zweckausgaben aus der Wahrnehmung der Straßenbaulast und die Zweckausgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Bewirtschaftung des bundeseigenen Vermögens.
  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74

    Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes

    Denn die Bundesrepublik ist mit Wirkung vom 24. Mai 1949 Eigentümerin der Bundesstraße 22 einschließlich der Ortsdurchfahrt Ebrach (Art. 90 Abs. 1 GG; §§ 3, 7 BStrVermG vom 3. März 1951 - BGBl I S. 157; § 2 Abs. 2 StrRegG vom 26. März 1934 - RGBl I S. 243; vgl. dazu Bartelsperger in Bonner Komm. Art. 90 Rdz 18; Maunz/Dürig GG Art. 90 Rdz 20).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Dies gilt infolgedessen grundsätzlich auch insoweit, als nach besonderen (einfach-)gesetzlichen Regelungen Träger der Straßenbaulast der Bund ist (§ 6 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 [BGBl. I S. 157] - FStrVermG - sowie § 5 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes, jetzt geltend in der Fassung vom 1. Oktober 1974 [BGBl. I S. 2414] - FStrG -).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2007 - 11 U 8/07

    Aktivlegitimation im Zusammenhang mit Schadensersatz bzw. Rückzahlung von

    b) Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin, die allerdings im Verhältnis zum Land die Kosten der Baumaßnahmen zu tragen hat (Art. 104a Abs. 2 GG, § 6 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 02.03.1951, BGBl. I S. 157), kann auch nicht aus dem Gesichtpunkt hergeleitet werden, dass das vorvertragliche Pflichtenverhältnis zwischen dem Land Hessen und der Beklagten auch zu ihren Gunsten Schutzwirkungen entfaltet hat.
  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65

    Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße

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  • OLG Brandenburg, 19.02.2001 - 8 Wx 2/01

    Vertretung des Bundes durch die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung

    Er ist nach den (einfach-) gesetzlichen Regelungen des § 6 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 (BGBl. I. S. 157) - FStrGVermG - sowie § 5 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG - Trier der Straßenbaulast.
  • BVerwG, 11.11.1960 - I B 81.60

    Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten

    Fernverkehrs vom 2. März 1951 (BGBl. I S. 157) aus.
  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Die Verwaltung "im Auftrage des Bundes" ist im Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 (BGBl. I, 157) und in der ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 3. Juli 1951 (Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland 1951, 230) näher geregelt.
  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 97/51

    Unfall auf Reichsautobahn

    Die Verwaltung "im Auftrage des Bundes" ist im Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstrassen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 (BGBl. I, 157) und in der ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift, für die Auftragsverwaltung der Bundesautobahnen und Bundesstrassen vom 3. Juli 1951 (Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland 1951, 230) näher geregelt.
  • BGH, 26.05.1952 - III ZR 199/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.10.1954 - V ZR 55/53

    Rechtsmittel

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