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   BGBl. I 1951 S. 201   

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BGBl. I 1951 S. 201 (https://dejure.org/1951,1572)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 21.03.1951, Seite 201
  • Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden
  • vom 16.03.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92

    Bundesgrenzschutz

    a) Von der Ermächtigung des Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG hatte der Bund durch das Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden vom 16. März 1951 (BGBl I S. 201) Gebrauch gemacht.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

    Von dieser Möglichkeit hat der Bund zuerst durch das Gesetz für den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden vom 16. März 1951 (BGBl I S. 201) Gebrauch gemacht.
  • LSG Bayern, 25.01.2012 - L 19 R 646/08

    Rentenberechnung - Beitragszeiten - Wehrdienstzeiten - Zeiten beim

    Die Rechtstellung von Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes war anfänglich auf Gesetzesebene nur allgemein geregelt worden (vgl. Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Grenzschutzbehörden, BGBl. I 1951, S. 201, und Zweites Gesetz über den Bundesgrenzschutz, BGBl. I 1956, S. 436).
  • BVerwG, 27.08.1971 - I ER 400.71

    Rechtsmittel

    Er ergibt sich unter Berücksichtigung des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden vom 16. März 1951 (BGBl. I S. 201) sowie der Dienstanweisung über Aufgaben und Befugnisse des Bundesgrenzschutzes vom 5. Juli 1962 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 271) in der Fassung vom 14. September 1965 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 339).
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