Gesetzgebung
BGBl. I 1951 S. 388 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 12.06.1951, Seite 388
- Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen
- vom 06.06.1951
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.01.1976 - I R 103/75
Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Zahlung einer Erfindervergütung - Abzugsfähige …
Mit ihrer Revision beantragt die Klägerin, unter Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils die gewerblichen Einkünfte um 51 666 DM niedriger festzustellen, hilfsweise, den Feststellungsbescheid dahin zu ergänzen, daß der Betrag von 51 666 DM nach § 4 Abs. 2 der -- mit Gesetzeskraft ausgestatteten -- Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen vom 6. Juni 1951 -- ErfVO (Arbeitn.) -- (BGBl I 1951, 388; 1969, 141; BStBl I 1951, 184; 1969, 116) tarifbegünstigt sei. - BFH, 21.02.1974 - IV R 40/72
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Überwiegen - Nebeneinkünfte - …
Nach § 2 der Verordnung über die steuerliche Behandlung der Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen vom 6. Juni 1951 (BGBl I 1951, 388, BStBl I 1951, 184) wird die von den gesamten Vergütungen eines Kalenderjahres -- nach Aufteilung dieser Bezüge auf ein volles Jahr -- errechnete Lohnsteuer zur Hälfte erhoben.