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   BGBl. I 1951 S. 739   

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BGBl. I 1951 S. 739 (https://dejure.org/1951,2183)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 31.08.1951, Seite 739
  • Strafrechtsänderungsgesetz
  • vom 30.08.1951

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Mit der Übersendung sollten Bestrebungen der von der SED gelenkten, illegal tätigen KPD gefördert werden, die auf die Einführung der in der DDR bestehenden Gewalt- und Willkürherrschaft in der Bundesrepublik gerichtet seien (§ 88 Abs. 2 Nr. 6 StGB in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 [BGBl. I S. 739]).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl. I S. 739) lautet:.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Am 23. Juli 1962 verurteilte das Landgericht Düsseldorf den Beschwerdeführer wegen Geheimbündelei, begangen in staatsgefährdender Absicht (§§ 128, 94 StGB; § 128 StGB dabei in der bis zur Änderung durch §§ 22 Nr. 4 Vereinsgesetz vom 5. August 1964 [BGBl. I S. 593] geltenden Fassung -- im folgenden: § 128 StGB a.F. --; § 94 StGB in der Fassung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 11. Juni 1957 [BGBl. I S. 597] -- im folgenden: § 94 StGB i.d.F. des 4. StRÄndG --) in Tateinheit mit vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Verbot der KPD (§§ 42, 47 BVerfGG) sowie der Rädelsführerschaft einer verfassungsfeindlichen Vereinigung (§ 90 a StGB, eingeführt durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 [BGBl. I S. 739] -- im folgenden: § 90 a StGB a.F. --).

    Dies gelte jedenfalls bei einer Verurteilung wegen der durch das Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 (BGBl. I S. 739) neben den traditionellen Landes- und Hochverratsbestimmungen eingeführten Staatsgefährdungsdelikten.

  • BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
    Die Entstehungsgeschichte zum Staatsgefährdungsrecht findet sich vor allem in den gesetzgeberischen Vorarbeiten zum 1. Strafrechtsänderungsgesetz v. 30.08.1951 (BGBl I 739).
  • BGH, 14.12.1977 - 1 BJs 91/77

    Tatbestandliche Voraussetzungen einer verfassungsfeindlichen Sabotage -

    Nicht nur der Wortlaut des § 88 StGB, sondern auch die Entstehungsgeschichte seines Vorläufers, des § 90 StGB in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951, BGBl I, S. 739.
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    § 129 StGB in der Fassung des 1. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl I 739) knüpft - ebenso wie der frühere § 90 a StGB in der Fassung des bezeichneten Gesetzes - an das Verbot des Art. 9 Abs. 2 GG an (vgl. BGHSt 9, 285, 287; 9, 310, 315/316), der sich, als Ausnahme von dem Grundrecht der Vereinsfreiheit, allein auf Vereinigungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes bezieht.
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen

    Auf Vorlegung des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 30. Oktober 1963 - 2 BvL 7/61 u.a. (NJW 1964, 539 Nr. 1) - entschieden, daß § 129 StGB in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl I 739) mit dem Grundgesetz zwar vereinbar sei; jedoch gebiete Art. 21 GG, die Vorschrift des § 129 StGB dahin auszulegen, daß politische Parteien nicht Vereinigungen im Sinne dieser Vorschrift seien.
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ersatzansprüchen für Vermögensschäden

    Im damaligen Zeitpunkt kann es sich hierbei nur um ein allein dem Schutz der amerikanischen Besatzungsmacht dienendes und nach deren Recht durchgeführtes Verfahren gehandelt haben, da bis zum Erlaß des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl. I S. 739) der strafrechtliche Staatsschutz der Bundesrepublik lediglich in Art. 143 GG normiert war, der Spionage oder einen ähnlichen Tatbestand nicht erfaßte.
  • BGH, 06.05.1954 - StE 207/52
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  • BVerwG, 14.12.1954 - I C 194.53

    Rechtsmittel

    Eine Bestrafung dieser und weiterer Nachfolgetätigkeit gemäß § 129 a des Strafgesetzbuches - StGB - in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes vom 30. August 1951 (BGBl. I S. 739, GVBl. Berlin 1952 S. 994) sei jedoch nur möglich, wenn entsprechend Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes - GG - festgestellt werde, daß die Beklagte verboten sei.
  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 7/50

    Rechtsmittel

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