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   BGBl. I 1951 S. 886   

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BGBl. I 1951 S. 886 (https://dejure.org/1951,1708)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1951 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 15.11.1951, Seite 886
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 12.11.1951

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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
    Für die vorhergehende Zeit vom 1. April 1951 bis zum 31. August 1953 beruhte der Beförderungsschnitt auf einer anderen Rechtsgrundlage als auf § 110 BBG in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung 1955 zum Gesetz zu Artikel 131 GG, nämlich auf § 31 G 131 (ursprüngliche Fassung) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG in der Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO 1951 -.
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Für die Rechtslage in der Zeit vom 1. April 1951 bis zum 31. August 1953 sei von § 31 G 131 (F. 1951) und der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) auszugehen.
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 154.58

    Rechtsmittel

    Nach § 3 Abs. 3 der 1. DVO G 131 in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO G 131 (u.F.) - habe als zu berücksichtigende Aufstiegsbeförderung im Rahmen der regelmäßigen Dienstlaufbahn bei Berufsunteroffizieren die Übernahme in die Offizierslaufbahn, bei Arbeitsdienstführern die Übernahme in die "Laufbahn des mittleren und höheren Dienstes" gegolten.
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 110.64

    Berechnungen des Besoldungsdienstalters für einen im Krieg verwundeten Soldaten -

    Nach § 2 Abs. 2 der 1. DVO/G 131 (F. 1955) sei eine Beförderung im Sinne der Vorschriften über den Beförderungsschnitt nur die Ernennung zu einem Dienstgrad mit höherem Endgrundgehalt und nicht mehr, wie nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO/G 131 (F. 1951) -, der Übertritt in eine Besoldungsgruppe mit höherem Endgrundgehalt und damit auch nicht mehr die Beleihung mit einer Kompanieführerstelle.
  • BVerwG, 15.01.1959 - II C 224.57

    Rechtsmittel

    Das ergebe sich aus § 4 Abs. 2 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - Erste DVO -, der die entsprechende Anwendung des Abs. 1 ebenda auf Berufssoldaten anordne, und zwar selbst dann, wenn die frühere Dienststellung nicht im berufsmäßigen Wehrdienst erlangt war.
  • BVerwG, 25.11.1959 - VI C 105.59

    Rechtsmittel

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 110 Abs. 5 BBG, sondern auch aus einem Vergleich des § 110 Abs. 5 und 6 BBG mit §§ 4, 5 der 1. DVO G 131 in der ursprünglichen Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886).
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 16.59

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung wird noch dadurch unterstützt, daß die den Beförderungsschnitt behandelnde 1. DVO in der Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) die Fälle der reaktivierten Offiziere in den §§ 4 und 5 im einzelnen regelt - diese Regelung ist zum Teil in § 110 BBG übergegangen - und auch, soweit danach noch erforderlich, in der Neufassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) an verschiedenen Stellen anspricht, z.B. in § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, daß aber die 6. DVO diesen Fragenkreis in keiner Weise erwähnt oder erfaßt, also offenbar nicht geregelt hat.
  • BVerwG, 28.03.1957 - VI B 23.56

    Rechtsmittel

    Eine Beförderung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 G 131 a.F. bzw. § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 G 131 n.F. in Verbindung mit § 110 Abs. 1 BBG ist nach § 1 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO-G 131 - bzw. § 110 Abs. 2 BBG u.a. eine Anstellung in einem Amt mit höherem Endgrundgehalt als dem der Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn.
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59

    Rechtsmittel

    An die Stelle der gemäß § 31 Abs. 2 G 131 (ursprüngliche Fassung) erlassenen Ersten Durchführungsverordnung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) - 1. DVO 1951 - sei mit Wirkung vom 1. September 1953 die auf Grund des § 53 Abs. 7 G 131 erlassene Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz zu Artikel 131 GG in der Fassung der Änderungs- und Ergänzungsverordnung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) - 1. DVO 1955 - getreten, sie regele die Anwendung des Beförderungschnitts auf die Berufssoldaten der früheren Wehrmacht.
  • BVerwG, 11.11.1959 - VI C 372.56

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Berufsoffiziers der früheren

    Diese Auffassung wird noch dadurch unterstützt, daß die den Beförderungsschnitt behandelnde 1. DVO in der Fassung vom 12. November 1951 (BGBl. I S. 886) die Fälle der reaktivierten Offiziere in den §§ 4 und 5 im einzelnen regelt - diese Regelung ist zum Teil in § 110 BBG übergegangen - und auch, soweit danach noch erforderlich, in der Neufassung vom 10. Juni 1955 (BGBl. I S. 280) an verschiedenen Stellen anspricht, z.B. in § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, daß aber die 6. DVO diesen Fragenkreis in keiner.
  • BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57

    Rechtsmittel

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