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   BGBl. I 1952 S. 270   

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BGBl. I 1952 S. 270 (https://dejure.org/1952,2450)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 07.05.1952, Seite 270
  • Bekanntmachung der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes
  • vom 30.04.1952

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Die Klägerin hat nicht gerügt, daß die ihr erteilten Steuerbescheide der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift, dem § 17 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 1952 (BGBl. I S. 270) - GewStG 1950 - oder dem § 17 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1954 (BGBl. I S. 473) - GewStG 1955 - in Verbindung mit der Festsetzung der Hebesätze in den Haushaltssatzungen der Stadt D. für die Jahre 1954 und 1955, nicht entsprochen hätten.

    In das Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936 (RGBl. I S. 979) fügte er in die §§ 17, 25 Abs. 4 Bestimmungen über die Zweigstellensteuer ein, die das nationalsozialistische Regime überdauerten, von den zahlreichen Änderungen des Gewerbesteuergesetzes nach 1949 nicht berührt wurden, in den Bekanntmachungen des Gewerbesteuergesetzes bis 1957 (Bekanntmachung vom 30. April 1952 [BGBl. I S. 270] - GewStG 1950 -, geltend ab 1950; Bekanntmachung vom 21. Dezember 1954 [BGBl. I S. 473] - GewStG 1955 -, geltend ab 1955; Bekanntmachung vom 19. Dezember 1957 [BGBl. I S. 1871] - GewStG 1957 -, geltend ab 1957 -) unverändert wiederkehrten und mit dem in Ziff. 1 angegebenen Text wörtlich übereinstimmten.

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Gesetzliche Grundlage für diese Regelung war in nachkonstitutioneller Zeit § 35c Nr. 3 Buchst a und b GewStG 1950 in der Fassung vom 30. April 1952 (BGBl I S 270).
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 11.67

    Die erstmalige Einführung der Lohnsummensteuer durch die Gemeinde bedarf der

    Die Bestimmung kann aber nur die neuen Vorschriften über die Berechnung und die Fälligkeit der Lohnsummensteuer (Art. 1 § 1 Nr. 22 bis 25) betreffen; denn für die Einholung der Zustimmung der Landesregierung scheidet der kurze Zeitraum aus (vgl. auch § 36 Abs. 4 GewStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. April 1952, BGBl. I S. 270).
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII C 75.60

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1962 (BVerfGE 13, 331) über die Nichtigkeit von § 8 Ziff. 6 GewStG in der Fassung vom 30. April 1952 (BGBl. I S. 270) konnte der Senat bei seinen Urteilen vom 24. März 1961 noch nicht berücksichtigen.
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII C 172.66

    Bemessung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital -

    Die Bestimmung kann aber nur die neuen Vorschriften über die Berechnung und die Fälligkeit der Lohnsummensteuer (Art. 1 § 1 Nr. 22 bis 25) betreffen; denn für die Einholung der Zustimmung der Landesregierung scheidet der kurze Zeitraum aus (vgl. auch § 36 Abs. 4 GewStG i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. April 1952, BGBl. I S. 270).
  • BFH, 20.05.1966 - III 73/62
    Außerdem ist aber zu berücksichtigen, daß nach § 9 Ziff. 1 Satz 3 GewStG in der für den Streitfall maßgebenden Fassung vom 30. April 1952 -- GewStG 1950 -- (BGBl 1952 I S. 270) bei einer Kapitalgesellschaft, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt an Stelle der Kürzung um 3 v. H. des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehörenden Grundbesitzes auf Antrag die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf den Grundbesitz entfällt, erfolgt.
  • BVerwG, 14.12.1955 - V C 295.54

    Rechtsmittel

    Das Hamburgische Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer für das Rechnungsjahr 1951 vom 21. Dezember 1951 (GVBl. S. 229) ordnete die Hebesätze für die Lohnsummensteuer (§§ 23 ff. Gewerbesteuergesetz vom 1. Dezember 1936 [RGBl. I S. 979] in der Fassung vom 30. April 1952 [BGBl. I S. 270] - GewStG 1950 -) für ein bestimmtes Rechnungsjahr neu (§ 2 Abs. 1 Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 [RGBl. I S. 961] in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes vom 27. Dezember 1951 [BGBl. I S. 996] - EinfGRealStG -).
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