Gesetzgebung
BGBl. I 1952 S. 305 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 26.05.1952, Seite 305
- Bekanntmachung der Neufassung des Körperschaftsteuergesetzes
- vom 23.05.1952
Gesetzestext
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 K 1386/07
Auslegung der zeitlichen Voraussetzung des § 9 Nr. 2a GewStG: strenges …
a) Die seit Einfügung des § 9 Nr. 2a in das GewStG durch das Gewerbesteueränderungsgesetz vom 30. Juli 1963 (BGBl. I 1963, 563) zunächst bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie seit der Neufassung durch das Steueränderungsgesetz 1965 (BGBl. I 1965, 377) bei allen Unternehmen vorzunehmende Kürzung des Gewerbeertrags um Gewinnanteile aus wesentlichen Beteiligungen an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften hatte zum Ziel, Personengesellschaften, Einzelkaufleute und andere Rechtsträger hinsichtlich ihrer Gewinne aus Schachtelbeteiligungen den Kapitalgesellschaften gleichzustellen, bei denen diese Gewinnanteile nach § 9 KStG in der Fassung vom 23. Mai 1953 (BGBl. I 1952, 305) von der Körperschaftsteuer befreit waren und über § 7 GewStG auch nicht der Gewerbesteuer unterlagen.