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   BGBl. I 1952 S. 407   

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BGBl. I 1952 S. 407 (https://dejure.org/1952,2209)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 08.08.1952, Seite 407
  • Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz)
  • vom 07.08.1952

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83

    Marinus van der Lubbe

    Auch der Umstand, daß § 17 des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl I 407) eine Ersatzzuständigkeit für das Wiederaufnahmeverfahren in den dort geregelten Fällen lediglich für Deutsche, nicht dagegen für Ausländer vorsieht, ist hier ohne Bedeutung.
  • OLG Köln, 18.02.2005 - 2 Ws 540/04

    Kein Wiederaufnahmeverfahren bei einem aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung

    f) Ebenso wenig greift das ZuständigkeitsergänzungsG vom 07.08.1952 (BGBl I S.407).
  • BGH, 22.12.1981 - 2 ARs 232/81

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiete des Strafrechts

    Da schon hiernach der Zuständigkeitsübergang auf den Bundesgerichtshof durch Gesetz geregelt war, ist es ohne Bedeutung, daß im Zuständigkeitsergänzungsgesetz vom 7. August 1952 (BGBl I 407) nichts mehr darüber gesagt ist, welches Gericht in der Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen zu treffen hat, die früher dem Reichsgericht oblagen.
  • BVerwG, 26.11.1973 - VI C 161.73

    Beamtenrechtliche Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung - Nebenfolgen

    Im Jahre 1957 beantragte der Kläger beim Landgericht ... das durch das Urteil des Sondergerichts ... abgeschlossene Strafverfahren auf Grund des § 18 Abs. 2 des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl. I S. 407) wieder aufzunehmen, weil erhebliche Umstände vorlägen, die es erforderlich erscheinen ließen, die Sache im ordentlichen Verfahren nachzuprüfen.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann dieser Beschluß auch nicht einer in einem Wiederaufnahmeverfahren ergangenen Entscheidung gleichgesetzt werden unter der Voraussetzung, daß der Kläger dasselbe Ergebnis mit derselben Begründung auch in einem förmlichen Wiederaufnahmeverfahren nach § 18 Abs. 2 des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl. I S. 407) erreicht hätte.

  • OLG Karlsruhe, 17.04.2014 - 11 AR 2/14

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit für die Bestellung von Notorganen für die

    Das Betreuungsgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 09.02.2010 die Abwesenheitspflegschaft wegen Wegfalls der Gesetzesgrundlage aufgehoben, da durch Art. 48 des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht in Zuständigkeit des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl I S. 866) u.a. § 10 des Gesetzes zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz) vom 07.08.1952 (BGBl I S. 407) aufgehoben worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1989 - 6 U 21/89
    Ist der Gesellschafter unerreichbar, so bestehen die Möglichkeiten einer öffentlichen Zustellung nach §§ 203 ff. ZPO oder einer Abwesenheitspflegschaft nach § 1911 BGB bzw. § 10 des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 07.08.1952, BGBl I S. 407 (vgl. Scholz/Schmidt a.a.O. § 51 Rdn. 11; Fischer- Lutter-Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 12. Aufl., § 51 Rdn. 10; Beckmann DNotZ 1971, 132 ff.; Schmitz, GmbH-Rdsch 1971, 226 ff.).
  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 2/75

    Befugnis des Prozessgerichts zur Verneinung der Vertretungsbefugnis eines

    Nach diesen Grundsätzen, denen der erkennende Senat sich insoweit anschließt, kann die Befugnis des für die Klägerin handelnden Pflegers nicht mit der Begründung verneint werden, eine Abwesenheitspflegschaft nach § 1911 BGB oder § 10 des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl I 407) dürfe nicht zu dem Zweck angeordnet werden, einer Spaltgesellschaft das fehlende Vertretungsorgan zu bestellen (vgl. dazu - für eine Pflegschaft nach § 1913 BGB - Beitzke in: Der Schutz des privaten Eigentums im Ausland - Festschrift für Janssen 1958 S. 29, 32).
  • BGH, 01.06.1970 - II ZB 4/69

    Streit um die Eintragung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung einer

    Scheidet diese Möglichkeit infolge der politischen Verhältnisse aus und ist daher die Anmeldung nach § 14 des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl I 407) bei dem Gericht des neuen Sitzes anzubringen, so mag die Genossenschaft gehalten sein, die Unterlagen, sofern sie dazu imstande ist, selbst zu beschaffen und dem jetzt zuständigen Gericht vorzulegen.
  • BGH, 03.12.1975 - IV ZB 20/75

    Erbschein nach Erblasser in der DDR

    Die Voraussetzungen des Zuständigkeitsergänzungsgesetzes vom 7. August 1952 (BGBl I 407) sind nicht gegeben, weil die DDR nicht zu den in diesem Gesetz aufgezählten Gebieten gehört.
  • BGH, 13.05.1958 - 2 ARs 64/58
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  • BVerwG, 16.05.1957 - VI B 38.56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1957 - V ZR 19/56

    Vollstreckungsgegenklage und Bundesvertriebenengesetz

  • BGH, 11.04.1956 - IV ZR 279/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1962 - IV ZR 33/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1958 - VIII ZR 51/57
  • BGH, 11.04.1956 - IV ZR 270/55

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 24.10.1968 - BReg. 1a Z 59/67

    Staatsangehörigkeit des Erblassers; Auslegung einer letztwilligen Verfügung;

  • BGH, 07.11.1952 - 1 ARs 124/52

    Rechtsmittel

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