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   BGBl. I 1952 S. 625   

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BGBl. I 1952 S. 625 (https://dejure.org/1952,2581)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1952 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 25.09.1952, Seite 625
  • Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht
  • vom 23.09.1952

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4985)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Nach der Regelung des § 57 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625), welche in diesem Zusammenhang nach Maßgabe des § 195 Abs. 6 Nr. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - noch zu berücksichtigen ist, muß die Revisionsbegründung, soweit Verfahrensmängel gerügt werden, die Tatsachen und Beweismittel bezeichnen, die den Verfahrensmangel ergeben.
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Die Begründung zu § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Regierungsentwurfs, der dem heutigen § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG entspricht, verweist auf die Verfahrensvorschriften der Verwaltungsgerichte (BRDrucks. 125/50), die ihrerseits auf § 41 (hier: Nrn. 4 und 6) ZPO Bezug nehmen und eine dem heutigen § 54 Abs. 2 VwGO entsprechende Vorschrift anfügen (vgl. die gleichlautenden §§ 17 der Gesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit der Länder in der amerikanischen Besatzungszone von 1946/47, § 38 der britischen MRVO Nr. 165 von 1948 sowie § 13 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 [BGBl. I S. 625]).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    [D]ie Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes [beruht] auf § 74 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625).
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