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   BGBl. I 1953 S. 1459   

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BGBl. I 1953 S. 1459 (https://dejure.org/1953,2992)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 02.10.1953, Seite 1459
  • Gesetz zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung
  • vom 29.09.1953

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 18.02.1959 - 2 BvL 6/57

    Verfahrensbestimmungen im vorkonstitutionellen Recht

    Der Begriff "Rekursverfahren nach den §§ 20 und 21 der Gewerbeordnung" in Art. 11 des Gesetzes zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) umfaßt alle im Bundesrecht vorgesehenen förmlichen Verwaltungsverfahren, auf die die Grundsätze des Rekursverfahrens, wie sie in §§ 20, 21 GewO niedergelegt sind, Anwendung finden.

    § 1 und § 2 Absatz 1 Buchstabe f des hamburgischen Gesetzes über die weitere Einführung des Einspruchs vom 6. Dezember 1954 (GVBl. S. 135) sind mit § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen vom 23. Juli 1926 (RGBl. I S. 415) in Verbindung mit Artikel II des Gesetzes zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) vereinbar.

    11 des Gesetzes zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) -- im folgenden: ÄndG -- bestimmt:.

    a) Die Vorschrift des § 1 des Gesetzes über die weitere Einführung des Einspruchs (Zweites Einspruchsgesetz) vom 6. Dezember 1954 (HGVBl. S. 135), insoweit sie anordnet, daß an die Stelle des Beschwerdeverfahrens nach den §§ 20 und 21 der Gewerbeordnung (GewO) das Einspruchsverfahren nach dem Gesetz über die Einführung des Einspruchs als einzigen Rechtsmittels gegen Verwaltungsakte in der Hansestadt Hamburg (Erstes Einspruchsgesetz) vom 29. Oktober 1949 (HGVBl. S. 265) tritt, undb) die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. f des Zweiten Einspruchsgesetzes, insoweit sie § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen (UMG) vom 23. Juli 1926 (RGBl. I S. 415) in der geltenden Fassung für nicht mehr anwendbar erklärt,mit Art. 11 des Gesetzes zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der GewO vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) und 4 Abs. 3 Satz 1 UMG vereinbar sind".

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Diese waren durch das Gesetz zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 - BGBl I S. 1459 - mit Wirkung vom 1. Dezember 1953 in die Gewerbeordnung eingefügt worden.
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Nach § 3 der Verordnung über die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Dampfkesselanlagen vom 20. Dezember 1954 (BGBl. I S. 440) sind diese Bestimmungen auch nach der Neufassung des § 24 GewO durch das Gesetz zur Änderung der Titel I bis IV, VII bis X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) in Kraft geblieben.
  • BVerwG, 12.07.1973 - I C 23.72

    Rechtsmittel

    Nach § 24 GewO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung die Errichtung und den Betrieb von Aufzugsanlagen regeln und bestimmen, daß solche Anlagen bestimmten Anforderungen genügen müssen.
  • BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 24 GewO

    a) § 24 GewO beruht im wesentlichen auf dem Gesetz zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459); er lautet:.

    § 24 GewO beruht auf dem Gesetz vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2000 - 8 A 2429/99

    Anspruch auf Anerkennung als Überwachungsorganisation für Hauptuntersuchungen und

    Diese Vorschrift ließ sich auf die Ermächtigungsgrundlage des § 24 c Abs. 4 GewO i.d.F. vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459), aufgehoben durch Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564), zurückführen, wonach den Länderregierungen die Regelung der technischen Überwachung, die Aufsicht über sie sowie die Durchführung der Überwachung überlassen war.
  • BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 22.82

    Gewerberecht - Technische Überwachung

    Bei der Schaffung des § 24 c GewO durch das Änderungsgesetz vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) waren die hier interessierenden Überwachungsaufgaben als Ergebnis einer langen historischen Entwicklung bei den Technischen Überwachungsvereinen konzentriert.
  • BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 18.83

    Gewerberecht - Technische Überwachung

    Bei der Schaffung des § 24 c GewO durch das Änderungsgesetz vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) waren die hier interessierenden Überwachungsaufgaben als Ergebnis einer langen historischen Entwicklung bei den Technischen Überwachungsvereinen konzentriert.
  • BVerwG, 20.09.1985 - 1 C 19.83

    Technische Überwachungsorganisationen - Überwachungsbedürftige Anlagen -

    Bei der Schaffung des § 24 c GewO durch das Änderungsgesetz vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) waren die hier interessierenden Überwachungsaufgaben als Ergebnis einer langen historischen Entwicklung bei den Technischen Überwachungsvereinen konzentriert.
  • BVerwG, 28.09.1965 - I C 44.62

    Zurückweisung einer Revision - Anerkennung eines Sachverständigen für eine

    Diesen Zustand hat der durch das Gesetz zur Änderung der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung vom 29. September 1953 (BGBl. I S. 1459) eingefügte § 240 Abs. 1 GewO nur insofern geändert, als er den Ländern wieder die Möglichkeit eröffnet hat, zur Überwachung durch eigene Behörden zurückzukehren.
  • BVerwG, 22.03.1966 - I C 21.65

    Erteilung einer gewerblichen Genehmigung - Betreiben einer Borstenzurichterei -

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 64.56

    Rechtsmittel

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