Gesetzgebung
   BGBl. I 1955 S. 524   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,4951
BGBl. I 1955 S. 524 (https://dejure.org/1955,4951)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1955,4951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 19.08.1955, Seite 524
  • Gesetz über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen
  • vom 17.08.1955

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 18.05.1988 - 8 RR 36/83

    Kasseneigene Selbstabgabestelle für Heil- und Hilfsmittel

    Hier hat der Gesetzgeber das bisherige Recht der Kassenverbände, Krankenhäuser und Genesungsheime zu errichten, bei der Neuordnung des Verbänderechts durch das Verbändegesetz vom 17. August 1955 (BGBl I S 524) durch die Verweisung auf § 346 RVO in § 414d RVOübernommen.
  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 105.64

    Rechtsmittel

    Wegen Zuständigkeitsübergangs (Gesetz vom 17. August 1955 [BGBl. I S. 524]) trat der Beklagte an die Stelle des bisher beklagten Bundesministers für Arbeit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht