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   BGBl. I 1956 S. 459   

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BGBl. I 1956 S. 459 (https://dejure.org/1956,5607)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 07.06.1956, Seite 459
  • Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses
  • vom 04.06.1956

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 18.89

    Personalratsfähigkeit einer Dienststelle - Bildung von Personalräten - Ausübung

    Die Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses vom 4. Juni 1956 (BGBl. I S. 459) enthält keine organisatorischen Regelungen, sondern sie bestimmt nur, wer und in welchen militärischen Dienststellen wem Befehle erteilen darf.
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 97.82

    Wehrpflicht - Wehrpflichtiger - Verwendung - Vorläufigkeit - Höherer Dienstgrad

    Mit diesem Dienstgrad erhält der Soldat unter den in § 4 der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses - Vorgesetztenverordnung - (VorgV) vom 4. Juni 1956 (BGBl. I S. 459), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 1981 (BGBl. I S. 1129), bezeichneten Voraussetzungen eine nicht nur vorübergehende Befehlsbefugnis.
  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 65.65

    Pflichtmitgliedschaft eines Sanitätsoffiziers bei der Landeszahnärztekammer -

    In dem fachlich-ärztlichen Bereich untersteht der Sanitätsoffizier der Leitung und Dienstaufsicht seiner Fachvorgesetzten (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses vom 4. Juni 1956 [BGBl. I S. 459]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2013 - 6 B 6.12

    Gewährung eines Auslandsverwendungszuschlags an Soldaten

    Das ergibt sich aus § 1 Abs. 1 der Vorgesetztenverordnung vom 4. Juni 1956 (BGBl. I S. 459), wonach ein Soldat, der einen militärischen Verband, eine militärische Einheit oder Teileinheit führt oder der eine militärische Dienststelle leitet, die allgemeine Befugnis hat, den "ihm unterstellten Soldaten" in und außer Dienst Befehle zu erteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1980 - XIII 2402/79
    Dies ergibt sich indessen ua aus der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses vom 4.6.1956 (BGBl I S 459 mit Änderungen).
  • BGH, 25.01.1962 - 1 StR 392/61
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  • BVerwG, 06.12.1961 - VI C 81.59

    Rechtsmittel

    Die Revision rügt Verletzung der §§ 61, 65 MRVO Nr. 165, der §§ 417, 420 ZPO, des § 47 Abs. 3 SG sowie der § 1 Abs. 2, §§ 2 und 3 der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses vom 4. Juni 1956 (BGBl. I. S. 459).
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