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   BGBl. I 1956 S. 559   

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BGBl. I 1956 S. 559 (https://dejure.org/1956,6158)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 29.06.1956, Seite 559
  • Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
  • vom 29.06.1956

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Wird zitiert von ... (105)

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden waren und hierdurch Schaden an Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Vermögen oder in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen erlitten hatten, begründete das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz -- BEG --; BGBl. I 1956 S. 559, zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen -- KostRÄndG 1994 -- vom 24. Juni 1994, BGBl. I S. 1325) unter bestimmten Stichtags- und Wohnsitzvoraussetzungen Entschädigungsansprüche.
  • BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch

    Später (§ 28 Abs. 2 iVm § 15 Abs. 2 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) idF vom 29. Juni 1956 - BGBl I 559) wurde eine Latenzzeit eingeräumt und auf acht Monate erstreckt.
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Nach der beispielhaften Aufzählung des § 43 Abs. 2 BEG gilt als entschädigungsbegründende Freiheitsentziehung neben polizeilicher oder militärischer Haft, Inhaftnahme durch die NSDAP, Untersuchungshaft, Strafhaft und Konzentrationslagerhaft auch der "Zwangsaufenthalt in einem Ghetto" (so bereits § 43 Abs. 2 BEG idF des Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung vom 29.6.1956, BGBl I 559) .
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