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   BGBl. I 1956 S. 651   

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BGBl. I 1956 S. 651 (https://dejure.org/1956,4546)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 24.07.1956, Seite 651
  • Wehrpflichtgesetz
  • vom 21.07.1956

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Wird zitiert von ... (67)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Das Wehrpflichtgesetz vom 21. Juli 1956 - BGBl. I S. 651 (im folgenden: WehrpflG) enthält in Abschnitt III (§§ 25 bis 27) "Vorschriften für Kriegsdienstverweigerer".
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Der seit dem Inkrafttreten des Wehrpflichtgesetzes vom 21. Juli 1956 (BGBl. I S. 651) - WpflG - im wesentlichen unverändert geltende § 25 Satz 1 dieses Gesetzes bestimmt, daß Wehrpflichtige, die sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzen und deshalb den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern, statt des Wehrdienstes einen Zivildienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten haben.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Das Wehrpflichtgesetz vom 21. Juli 1956 (BGBl. I S. 651) - WPflG - und das Zivildienstgesetz vom 13. Januar 1960 (BGBl. I S. 10) sind ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache in ihren am 31. Juli 1977 geltenden Fassungen anzuwenden.
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