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   BGBl. I 1957 S. 1296   

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BGBl. I 1957 S. 1296 (https://dejure.org/1957,6577)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 13.09.1957, Seite 1296
  • Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
  • vom 11.09.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BVerwG, 02.07.1963 - II C 157.60

    Gesetzlicher Ermessensrahmen bei der Entscheidung über einen Antrag auf

    Gleichzeitig beantragte er, ihn von Vollendung seines 62. Lebensjahres an gemäß § 35 Abs. 1 Satz 4 G 131 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1296) in Verbindung mit § 42 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) - BBG - in den Ruhestand zu versetzen.
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auf Grund von § 29 Abs. 1, § 37 und § 53 Abs. 1 des G 131 in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1296) gilt § 110 BBG zum Teil nach Maßgabe besonderer Bestimmungen -- auch für die versorgungsrechtlichen Regelungen des G 131; nach § 19 Abs. 1 G 131 ist § 110 BBG bei der Unterbringung der Beamten zur Wiederverwendung entsprechend anzuwenden.
  • BVerwG, 20.06.1963 - VI C 61.60

    Rechtsmittel

    Auf seine Gegenvorstellungen hin teilte ihm der Beklagte mit Erlaß vom 30. Januar 1958 mit, daß ihm ab 1. April 1958 gemäß § 18 b des Gesetzes zu Art. 131 GG in der Fassung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1296) - G 131 - ein Anspruch auf endgültige Unterbringung zustehen dürfte, jedoch noch geprüft werde, in welcher Rechtsstellung die Unterbringung erfolgen müsse.

    Die Revision stützt sich in erster Linie auf § 54 Abs. 2 des Gesetzes zu Art. 131 GG in der Fassung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1296) - G 131 -.

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