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   BGBl. I 1957 S. 1713   

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BGBl. I 1957 S. 1713 (https://dejure.org/1957,5740)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 16.10.1957, Seite 1713
  • Umwandlungs-Steuergesetz
  • vom 11.10.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Da Umwandlungen mit erheblichen Steuerlasten verbunden sind, ist nach dem Vorgang des Umwandlungssteuergesetzes vom 5. Juli 1934 (RGBl. I S. 572) auch zu dem neuen Umwandlungsgesetz ein Umwandlungssteuergesetz vom 11. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1713) erlassen worden.
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei

    Das FA behandelte die Vermögensübertragung als Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung im Sinne von § 17 EStG 1958 und zog den Berufungsführer unter Zubilligung der Vergünstigungen des Umwandlungs-Steuergesetzes vom 11. Oktober 1957 (BGBl I S. 1713) wegen des Veräußerungsgewinnes zur Besteuerung heran.
  • BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75

    Einbringen eines Einzelunternehmens - Gewährung von Gesellschaftsrechten -

    Der Tatbestand dieser Vorschriften mit den Merkmalen einer Gewinnrealisierung infolge der Veräußerung eines Gewerbebetriebs ist bei einem Teil des in Rede stehenden Betrags erfüllt, wenn die Grundsätze der Rechtsprechung des RFH und des BFH beachtet werden, die für die Frage einer Gewinnaufdeckung bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in den Fällen maßgebend sind, in denen - wie im Streitfall bei Einbringung im Jahre 1954 und Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht im Jahre 1968 - weder die Vorschriften des Umwandlungs-Steuergesetzes 1957 (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468), noch die des Umwandlungs-Steuergesetzes 1969, noch die des Außensteuergesetzes, noch die des DBA-Schweiz 1971 (BGBl II 1972, 1002 und 1973, 74, BStBl I 1972, 520 und 1973, 61) anwendbar sind.
  • BFH, 25.05.1977 - I R 93/75

    Steuerbegünstigte Umwandlung - Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft -

    Der Bevollmächtigte der Klägerin bestätigte auf eine Anfrage des Beklagten und Revisionsklägers (FA) im Jahre 1960, daß die neuerrichtete Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhalte und daß sie deshalb die Voraussetzungen des § 11 des Gesetzes über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 11. Oktober 1957 - UmwStG 1957 - (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468) erfülle.
  • BFH, 27.10.1977 - IV R 60/74

    Behandlung der durch die Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Ein solcher Ansatz der Gewerbesteuer, sozusagen als zusätzlicher, den auszusondernden Gewinn mindernder Aufwand neben den eigentlichen Veräußerungskosten schwebte offenbar dem VI. Senat im Urteil VI 367/65 vor, das zu dem nicht mehr geltenden UmwStG vom 11. Oktober 1957 (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468) ergangen ist.
  • BFH, 22.06.1977 - I R 8/75

    Bei Umwandlung einer GmbH in eine KG bleibt Pensionsrückstellung zugunsten des

    Im Zusammenhang mit dieser Betriebsprüfung verzichtete die Klägerin zu 1. auf die Beibehaltung der früher gebildeten und zum Teil aufgelösten Rücklage gem. § 5 Abs. 2 UmwStG 1957 vom 11. Oktober 1957 (BGBl I 1713, BStBl I 1957, 468) und - so heißt es im Urteil des FG - zog es vor, den Betrag der aufgelösten Rückstellung in Höhe von 93 553 DM als Umwandlungsgewinn II. Stufe zu versteuern.
  • BFH, 16.02.1967 - IV R 62/66

    Pensionszusage als Gewinnverteilungsabrede - Behandlung von Pensionszusagen bei

    Die Pensionsrückstellung wurde in die Eröffnungsbilanz der KG zum 1. Januar 1958 übernommen und zum 31. Dezember 1958 in Höhe des halben Betrages aufgelöst und als Umwandlungsgewinn der zweiten Stufe einer Rücklage im Sinn des § 5 Abs. 2 des Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG) vom 11. Oktober 1957 (BGBl I S. 1713) zugeführt.
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStG

    b) Das wirtschafts- und auch gesellschaftspolitische Anliegen des Gesetzgebers, die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft nur Gesellschaften mit einem gewissen Mindestvermögen zur Verfügung zu stellen, zeigt sich auch in der handelsrechtlichen und insbesondere in der steuerrechtlichen Erleichterung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personalgesellschaften oder in Einzelunternehmen (Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 12. November 1956, BGBl I S. 844; Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz) vom 11. Oktober 1957, BGBl I S. 1713; Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform vom 15. August 1969, BGBl I S. 1171; Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 14. August 1969, BGBl I S. 1163).
  • BFH, 17.02.1972 - IV R 17/68

    Behandlung des Übernahmegewinns bei Umwandlung in Organfällen

    Da die Beteiligung der KG an der GmbH in der Bilanz der KG vor der Umwandlung nur mit 100 000 DM aktiviert war, ergab sich ein durch die Umwandlung verursachter, der Höhe nach unstreitiger Übernahmegewinn, den der Revisionsbeklagte (FA) im einheitlichen Gewerbesteuermeßbescheid für 1958 gemäß § 8 Abs. 2 des Gesetzes über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (UmwStG) vom 11. Oktober 1957 (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468) zur Hälfte der Gewerbesteuer unterwarf.
  • BFH, 30.04.1975 - I R 41/73

    Personengesellschaft - Gewährung von Gesellschaftsrechten - Einbringung in

    Wie das FG zutreffend dargelegt hat, kommen für die Frage einer im Streitfall etwa eingetretenen Gewinnrealisierung weder die Vorschriften des Umwandlungs-Steuergesetzes vom 11. Oktober 1957 -- UmwStG 1957 -- (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468) noch die Vorschriften des Umwandlungs-Steuergesetzes vom 14. August 1969 -- UmwStG 1969 -- (BGBl I 1969, 1163, BStBl I 1969, 498) zur Anwendung.
  • BFH, 30.10.1974 - I R 23/72

    Umwandlung - GmbH - Verteilungsbeschluß - Gewinnverteilung - Umwandlungsstichtag

  • BFH, 01.08.1961 - I 100/60 S

    Zustimmung des Bundesministers zu Billigkeitsmaßnahmen wegen unbilliger Härte aus

  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 146/74

    Möglichkeit einer steuerneutralen Einbringung - Zwang der Gewinnaufdeckung -

  • BFH, 07.04.1976 - I R 24/75

    Bindung des Finanzamtes - Rechtskräftiges Urteil - Aufhebung des Steuerbescheides

  • BFH, 01.07.1964 - I 96/62 U

    Vornahme von Rückstellungen für Weihnachtsgratifikationen in der

  • BFH, 31.07.1968 - I R 158/66

    GmbH - Stammkapital - Einlagenrückzahlung - Vermögensübertragung -

  • BFH, 03.08.1965 - I 251/62 S

    Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines

  • BFH, 09.10.1964 - VI 294/62 U

    Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnen durch Umwandlung einer

  • BFH, 08.01.1963 - I 22/62 U

    Gewerbesteuerfreiheit bei dem sich aus der Auflösung einer Pensionsrückstellung

  • BFH, 17.01.1969 - VI 367/65

    Ermittlung des Umwandlungsgewinns - Vermögensabgabeschuld - Verbindlichkeit -

  • BFH, 06.12.1968 - III 124/65

    Kapitalgesellschaft - Umwandlung in Personengesellschaft - Einheitswert des

  • BFH, 06.11.1963 - I 180/62 U

    Ermäßigung der Körperschaftsteuer einer umgewandelten Kapitalgesellschaft für

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