Weitere Veröffentlichung unten: 18.10.1957

Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 1745   

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BGBl. I 1957 S. 1745 (https://dejure.org/1957,6463)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 26.10.1957, Seite 1745
  • Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135 a in das Grundgesetz
  • vom 22.10.1957

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Deshalb erging das Gesetz zur Einfügung eines Art. 135 a in das Grundgesetz vom 22. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1745) sowie zu dessen Ausführung das Allgemeine Kriegsfolgengesetz.
  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Zu ihrer Klärung erging das Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135a in das Grundgesetz vom 22. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1745).
  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97

    Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen

    Gestützt auf Art. 134 Abs. 4 GG und Art. 135 a GG a.F. (eingefügt durch Gesetz vom 22. Oktober 1957, BGBl. I, S. 1745, jetzt: Art. 135 a Abs. 1 GG) hat der Gesetzgeber im Jahre 1957 das Allgemeine Kriegsfolgengesetz erlassen.
  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines

    Die frühere Kontroverse zum Übergang von Verbindlichkeiten mit dem Reichsvermögen hat sich bereits mit der Einfügung des Art. 135 a GG durch Gesetz vom 22. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1745) erledigt, der die Zugehörigkeit der Verbindlichkeiten zu dem Vermögensbegriff des Art. 134 GG voraussetzt, indem er den Bundesgesetzgeber ermächtigt, durch die in Art. 134 Abs. 4 GG vorbehaltene Gesetzgebung zu bestimmen, daß Verbindlichkeiten des Reiches nicht oder nicht in voller Höhe zu erfüllen sind.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

    Sie richten sich unmittelbar gegen das Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135a in das Grundgesetz vom 22. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1745) und gegen § 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - im folgenden: AKG.
  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Sie bildeten neben anderen verfassungsrechtlichen Zweifeln den Anlaß für das Gesetz zur Einfügung eines Artikels 135a in das Grundgesetz vom 22. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1745), das von den gesetzgebenden Körperschaften unmittelbar vor der Verabschiedung des AKG beschlossen wurde und vor diesem Gesetz in Kraft trat.
  • BVerwG, 28.03.1968 - II C 17.67

    Nachforderung von Dienstbezügen auf Grund eines Erlasses des

    Denn insoweit macht der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch geltend, der nach Art. 135 a des Grundgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 22. Oktober 1957 (BGBl. I S. 1745) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 2 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - AKG - nicht nur gegenüber der Deutschen Reichsbahn, sondern auch gegenüber der Deutschen Bundesbahn erloschen ist (ebenso BVerwG, Urteil vom 12. November 1964 - BVerwG II C 96.61 - [ZBR 1965 S. 96 LS]).
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BGBl. I 1957 S. 1745 (https://dejure.org/1957,6328)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 58, ausgegeben am 26.10.1957, Seite 1745
  • Gesetz über die Übernahme einer Kursgarantie für eine Devisenanlage der Deutschen Bundesbank bei der Bank of England
  • vom 18.10.1957

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