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   BGBl. I 1957 S. 321   

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BGBl. I 1957 S. 321 (https://dejure.org/1957,6414)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 08.04.1957, Seite 321
  • Neufassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
  • vom 03.04.1957

Gesetzestext

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  • Wikipedia

    Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung

 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    aa) Wie die für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG bereits zu der Vorgängerregelung der in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (bis zum 31.3.2012: § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III) normierten Pflicht zur Belehrung über die Rechtsfolgen einer Arbeitsablehnung ohne wichtigen Grund in § 119 Abs. 1 Nr. 2 AFG (in der ab dem 1.7.1969 geltenden Fassung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25.6.1969, BGBl I 582) , der wiederum auf § 78 AVAVG (Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 3.4.1957, BGBl I 321) zurückgeht (vgl die Begründung zum Gesetzentwurf für ein Arbeitsförderungsgesetz, BT-Drucks V/2291, S 83) , entschieden haben, soll die Rechtsfolgenbelehrung den Arbeitslosen über die Folgen eines versicherungswidrigen Verhaltens so informieren, dass er eine selbstverantwortliche Entscheidung treffen (vgl BSG vom 10.10.1978 - 7 RAr 55/77 - BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5 S 29) und sich über die zulässigen Ablehnungsgründe schlüssig werden kann (BSG vom 21.7.1981 - 7 RAr 2/80 - BSGE 52, 63, 66 = SozR 4100 § 119 Nr. 15 S 73).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    § 37 Abs. 3 des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1957 (BGBl. I S. 321) hatte in Anknüpfung an zeitweilig aufgehobene Regelungen aus den Jahren 1922 und 1927 das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol auf die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung erstreckt.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    § 37 Absatz 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I Seite 321) ist nichtig.
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