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   BGBl. I 1959 S. 401   

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BGBl. I 1959 S. 401 (https://dejure.org/1959,7032)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 04.07.1959, Seite 401
  • Bekanntmachung über die Beendigung der Übergangszeit im Saarland
  • vom 30.06.1959
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Das Saarland wurde jedoch entsprechend Art. 1 und Art. 3 des Saarvertrages erst mit Wirkung vom 6. Juli 1959 an das deutsche Zoll- und Währungsgebiet angeschlossen (Bekanntmachung über die Beendigung der Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959, BGBl. I S. 401).
  • FG Saarland, 10.06.2010 - 1 K 1209/07

    Beschränkte inländische Erbschaftsteuerpflicht - Erwerb durch Anwachsung nach

    Diese Übergangszeit lief am 5. Juli 1959, 24 Uhr ab (siehe den durch Bekanntmachung vom 30. Juni 1959 veröffentlichten Briefwechsel vom 25. Juni 1959, BGBl. I 1959, 401).
  • BVerwG, 29.08.1968 - VI B 52.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Es ist nicht zweifelhaft, sondern ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332), und ist deshalb keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, daß sich die Ansprüche für und gegen die unter Art. 131 GG fallenden Personen im Saarland vom 6. Juli 1959 ab (vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 401] in Verbindung mit § 18 a.a.O.) nach den Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG und den dort enthaltenen Verweisungen richten, soweit nicht in § 15 des obengenannten Gesetzes besondere (hier nicht einschlägige) Maßgaben vorgesehen sind.
  • BFH, 23.07.1965 - III 330/63 U

    Einführung deutschen Steuerrechts im Saarland - Feststellung des Einheitswerts

    Auf Grund dieses Gesetzes trat im Saarland mit dem Ablauf der Übergangszeit nach Art. 3 des Saarvertrages vom 27. Oktober 1956 (BGBl 1956 II S. 1587), nämlich am 5. Juli 1959, 24 Uhr (deutschfranzösischer Briefwechsel vom 25. Juli 1959, BGBl 1959 I S. 401), das im übrigen Bundesgebiet geltende Steuerrecht, über das der Bund die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung hat, in Kraft, soweit nicht etwas anderes bestimmt war (§ 1 Abs. 1 StEinfG).
  • BVerwG, 03.12.1975 - VIII C 39.74
    Die genannte Übergangszeit endete gemäß der Bekanntmachung vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Ablauf des 5. Juli 1959.
  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 116.63

    Rechtsmittel

    Wurde der Kläger im Jahre 1941 rechtswirksam zum Studienrat der Besoldungsgruppe A 2 c 2 befördert, so beurteilen sich seine Rechtsstellung und die daraus abzuleitenden Ansprüche in erster Linie nach dem im Saarland am 1. Januar 1957 in Kraft getretenen Art. 131 GG (§§ 1 und 20 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 [BGBl. I S. 1011]) und dem im Saarland mit Ablauf des 5. Juli 1959 in Kraft getretenen Gesetz zu Art. 131 GG (§ 15 Abs. 1, § 18 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 332] in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Beendigung der Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 401]), weil der Kläger sein Amt bei der Beklagten nach dem 8. Mai 1945 aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen verloren hatte und im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu Art. 131 GG im Saarland noch nicht entsprechend seiner früheren Rechtsstellung als Studienrat wiederverwendet war.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 231.63

    Anspruch auf die einer Angleichung entsprechenden Dienstbezüge

    In § 13 Abs. 1 EinglG war auch bestimmt, daß die Rechtsverhältnisse der in dieser Weise übernommenen Beamten der Eisenbahnen des Saarlandes und der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes bis zur Einführung des für die übrigen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geltenden Rechts - welche zunächst durch den Art. 1 Abs. 2 des Saarvertrages hinausgeschoben war, aber durch das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 schließlich erfolgt ist - sich nach dem Recht richten sollten, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, demnach am 1. Januar 1957, in Geltung war.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 143.63

    Rechtsmittel

    In § 13 Abs. 1 EinglG war auch bestimmt, daß die Rechtsverhältnisse der in dieser Weise übernommenen Beamten der Eisenbahnen des Saarlandes und der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes bis zur Einführung des für die übrigen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geltenden Rechts - welche zunächst durch den Art. 1 Abs. 2 des Saarvertrages hinausgeschoben war, aber durch das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 schließlich erfolgt ist - sich nach dem Recht richten sollten, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, demnach am 1. Januar 1957, in Geltung war.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 68.63

    Rechtsmittel

    In § 13 Abs. 1 EinglG war auch bestimmt, daß die Rechtsverhältnisse der in dieser Weise übernommenen Beamten der Eisenbahnen des Saarlandes und der Post- und Telegraphenverwaltung des Saarlandes bis zur Einführung des für die übrigen Beamten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost geltenden Rechts - welche zunächst durch den Art. 1 Abs. 2 des Bauvertrages hinausgeschoben war, aber durch das Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Übergangszeit im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 401) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 schließlich erfolgt ist - sich nach dem Recht richten sollten, das im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, demnach an 1. Januar 1957, in Geltung war.
  • BVerwG, 27.10.1959 - VI CB 175.58

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Diese Regelung ist nach Maßgabe des § 15 des Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland vom 30. Juni 1959 (BGBl. I S. 332) mit Wirkung vom 6. Juli 1959 (vgl. Bekanntmachung vom 30. Juni 1959 [BGBl. I S. 401]) durch die inhaltlich entsprechende Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zu Artikel 131 GG abgelöst worden.
  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 146/65

    Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung - Beeinträchtigung der

  • BGH, 28.07.1959 - VIII ZR 9/59

    Rechtsmittel

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