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   BGBl. I 1961 S. 1012   

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BGBl. I 1961 S. 1012 (https://dejure.org/1961,5639)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.07.1961, Seite 1012
  • Bundes-Seuchengesetz
  • vom 18.07.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77

    Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot

    Die Klageforderung betrifft den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 49 Abs. 4 Satz 2 des Bundesseuchengesetzes - BSeuchG - vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012, 1300) i.d.F. des 2. Änderungsgesetzes vom 25. August 1971 (BGBl. I S. 1401).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

    Es kann dahingestellt bleiben, ob für diese Maßnahmen § 3 des Lebensmittelgesetzes eine ausreichende Grundlage bilden würde; denn der Beklagte hat seine Verfügung zulässigerweise nachträglich auch auf § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) mit späteren Änderungen - BSeuchG - gestützt.
  • BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99

    Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden

    Für einen solchen Antrag wäre nicht das Bundes-Seuchengesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 18. Juli 1961 (BGBl. I, S. 1012) maßgebend gewesen.
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64

    Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den

    Ein Behandlungszwang wird aber von unserem Rechtssystem abgelehnt (vgl. BGHZ 29, 46 [49, 50]) und ist nur in dem sich aus dem Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012 mit Berichtigung und Änderungen), dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 23. Juli 1953 (BGBl. I S. 700) und dem Gesetz über die Tuberkulosehilfe vom 23. Juli 1959 (BGBl. I S. 513) ergebenden Rahmen zulässig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 931/05

    Absonderung, Kostenerstattung

    Das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 2.3.1977 - I C 36.70 - BVerwGE 52, 132, hat zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BSeuchenG vom 18.7.1961 (BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300) in der Änderungsfassung vom 23.1.1963 (BGBl. I S. 57) ausgeführt, dass mit der Bestimmung, dass die Kosten der Durchführung von Schutzmaßnahmen nach § 37 BSeuchG subsidiär aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, die Kostenlast für diese Maßnahme nicht lediglich objektiv normiert werde mit der Folge, dass die durch diese Vorschrift bewirkten Begünstigungen bloße - als solche nicht einklagbare - Reflexwirkungen des objektiven Rechts und seiner Befolgung durch die öffentliche Hand wären.
  • BGH, 01.02.1979 - III ZR 88/77

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Lohns - Anspruch eines mit einem

    Der Senat hat in dem Urteil vom 30. November 1978 (III ZR 43/77, für BGHZ vorgesehen), auf dessen Begründung wegen der Einzelheiten verwiesen wird, zu dem in diesem Verfahren geltend gemachten Erstattungsanspruch nach § 49 Abs. 4 Satz 2 Bundesseuchengesetz - BSeuchG - vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1012, 1300) idF des Zweiten Änderungsgesetzes vom 25. August 1971 (BGBl I S. 1401) ausgeführt: Dem Arbeitgeber stehe ein Erstattungsanspruch zu, wenn er einem Arbeitnehmer während der Dauer eines seuchenpolizeilichen Tätigkeitsverbots Leistungen erbracht habe, die eine Entschädigung im Sinne von § 49 Abs. 4 Satz 1 BSeuchG darstellten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 932/05

    § 16 Abs. 7 S. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Ausnahmeregelung gegenüber den

    Das BVerwG, BVerwG, Urteil vom 2.3.1977 - I C 36.70 - BVerwGE 52, 132, hat zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d BSeuchenG in der Fassung des Gesetzes vom 18.7.1961 (BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300) und vom 23.1.1963 (BGBl. I S. 57) ausgeführt, dass mit der Bestimmung, dass die Kosten der Durchführung von Schutzmaßnahmen nach § 37 BSeuchG subsidiär aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, die Kostenlast für diese Maßnahme nicht lediglich objektiv normiert werde mit der Folge, dass die durch diese Vorschrift bewirkten Begünstigungen bloße - als solche nicht einklagbare - Reflexwirkungen des objektiven Rechts und seiner Befolgung durch die öffentliche Hand wären.
  • BSG, 28.07.1972 - 8 RVi 3/72

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Impfschaden - Versorgungsanspruch -

    Frist angemeldet° @ 28 1 Nr° 2 AKG komme nicht in Betracht" weil die Klägerih nicht Sowjetzonenflüchtling sei° Im Laufe des Berufungsvärfahrens hat die Beklagte auf den \ Einwand ihrer mangelnden Passivlegitimation und die Einrede der Verjährung verdichtet; ferner hat sie erklärt? den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Körperschaden nicht mehr bestreiten zu wollen° Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat durch Urteil vom 15" Mai 1971 die Be ufung zurückgewiesen: Für den Anspruch der Klägerin komme als AnSpruchsgrundlage nur 5 75 der Einleitung zumiAllgemeinen Preußischen Landrecht (EinlALR) in Betracht" a das Bundesseuchengesetz (BSeuchG aF) vom 18° Juli 1961 (BGBl I 1012) keine Regelung für Inkrafttreteé.

    nl?)° Der Wortlaut des Art° 5 Abs° l ÄndG gibt zwar zu Zweifeln deshalb Anlaß, weil der Übergang auf "Impf- schadensangelegenheiten nach den @@51 ff des BSeuchG in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung" bezogen ist° Der Sinn dieser Vorschrift enthält aber keine Beschränkung auf Ansprüche" die auf die genannten Anspruchsgrundlagen gestützt sind" Mit dem Hinweis auf 55 51 ff des BSeuchG(aF) vom 18° Juli 1961 (BGBl I 1012) soll vielmehr zum Ausdruck gebracht werden, daß in Bezug auf die dort erwähnten Ansprüche wegen Körperschäden9 die auf eine Schutzimpfung zurückgeführt werden" Zuständigkeitsänderungen eingetreten sind (vgl° dazu auch: Fehl in KGV 1972" 979 100)° Denn aus einer Reihe von Vorschriften des ÄndG ergibt sich, daß dieses Gesetz für alle ImpfschadensansPrüche versorgungsrechtlicher Art ohne Rücksicht auf die bisherige AnsPruchsgrundlage gilt: Art° 2 Abs° l ÄndG bestimmt, daß ein nach "bisherigem Recht" anerkannter Impfschaden als Impfschaden i"S" dieses Gesetzes gilt und die Leistungen nach diesem Gesetz neu festzustellen sind° Art° 2 Abs° 1 Satz 5 ÄndG stellt klar, daß diese Bestimmung auch für Schäden gilt, die durch Impfungen "vor dem l° Januar 1962" dem -.

  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60

    Rechtswidrige Unfruchtbarmachung

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  • BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Protokollberichtigung - Mündliche Verhandlung -

    Dem in diesem Zusammenhang genannten Urteil des beschließenden Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 190 [191, 197]) - das sich mit der Zulässigkeit seuchenpolizeilicher Anordnungen nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012), nicht dagegen mit der polizeilichen Ingewahrsamnahme von Personen befaßt - lassen sich über den allgemeinen Rechtssatz hinaus, daß Eingriffe nicht über das zur Gefahrenabwehr Erforderliche hinausgehen dürfen, keine Rechtssätze entnehmen, die vorliegend unmittelbar einschlägig sein könnten.
  • BSG, 26.06.1985 - 9a RVi 3/83

    Gesetzlicher Begriff der Impfung - Immunologische Auseinandersetzung des Körpers

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 30.65

    Anordnung der Vernichtung von importiertem argentinischen Hasenfleisch wegen des

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 90.68

    Stationäre Heilbehandlung von Tuberkulose i.R.d. Tuberkulosehilfe als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1985 - 20 A 831/83

    Zulässigkeit der Zutageförderung von Grundwasser aus einem eigenen Brunnen;

  • BSG, 06.09.1989 - 9 RVi 2/88

    Besondere Härte im Sinne des § 89 BVG

  • BGH, 18.09.1963 - Ib ZB 21/62

    Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer

  • BSG, 29.05.1980 - 9 RVi 3/79

    Öffentlich empfohlene Impfung - Rechtsschein einer Empfehlung

  • BVerwG, 15.12.1972 - I C 58.70

    Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen -

  • BGH, 28.04.1969 - III ZR 112/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Geltendmachung entweder einer

  • BVerwG, 06.03.1973 - I C 53.69

    Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht des Arbeitgebers für

  • BVerwG, 23.11.1967 - I C 48.66

    Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen

  • BGH, 13.09.1966 - 5 StR 196/66

    Ausländerpolizeiverordnung als vorkonstitutionelles Recht - Geltung des

  • VerfGH Bayern, 27.02.1975 - 1-VII-74
  • BVerwG, 22.01.1973 - I C 56.69
  • BGH, 09.07.1970 - III ZR 245/68

    Geeignetheit des Bundesversorgungsgesetzes als Grundlage für eine Rente für

  • BGH, 14.07.1969 - III ZR 158/68

    Unmittelbarer und uneingeschränkter Ersatzanspruch bei Impfschaden -

  • BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66

    Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung - Untersuchung eines

  • BSG, 18.05.1976 - 10 RVi 4/74

    Pockenschutzimpfung - Impfschaden - Entschädigungsleistung

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 61.67

    Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67

    Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines

  • BGH, 02.07.1970 - VII ZR 227/68

    Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 28.02.1969 - I B 18.68

    Verbot der Verwendung von Brunnenwasser zur Kühlung des Brenngutes im

  • BSG, 05.03.1980 - 9 RVi 1/79
  • BGH, 16.03.1970 - III ZR 99/69

    Antrag des Klägers auf Entschädigung wegen eines Impfschadens - Kausalität

  • BGH, 11.01.1968 - III ZR 140/65

    Klage auf Ersatz eines Impfschadens - Impfung gegen Pocken - Hirnhautentzündung

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