Gesetzgebung
BGBl. I 1961 S. 1012 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.07.1961, Seite 1012
- Bundes-Seuchengesetz
- vom 18.07.1961
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (35)
- BGH, 30.11.1978 - III ZR 43/77
Seuchenpolizeiliches Tätigkeitsverbot
Die Klageforderung betrifft den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 49 Abs. 4 Satz 2 des Bundesseuchengesetzes - BSeuchG - vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012, 1300) i.d.F. des 2. Änderungsgesetzes vom 25. August 1971 (BGBl. I S. 1401). - BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67
Maßnahmen der Gefahrenabwehr
Es kann dahingestellt bleiben, ob für diese Maßnahmen § 3 des Lebensmittelgesetzes eine ausreichende Grundlage bilden würde; denn der Beklagte hat seine Verfügung zulässigerweise nachträglich auch auf § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) mit späteren Änderungen - BSeuchG - gestützt. - BGH, 20.07.2000 - III ZR 64/99
Pflicht des Amtsarztes bei Anhaltspunkten für einen Impfschaden
Für einen solchen Antrag wäre nicht das Bundes-Seuchengesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 18. Juli 1961 (BGBl. I, S. 1012) maßgebend gewesen.
- BVerwG, 20.01.1966 - I C 73.64
Anwendung des Heilpraktikergesetzes (HPG) - Verstoß gegen den …
Ein Behandlungszwang wird aber von unserem Rechtssystem abgelehnt (vgl. BGHZ 29, 46 [49, 50]) und ist nur in dem sich aus dem Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012 mit Berichtigung und Änderungen), dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 23. Juli 1953 (BGBl. I S. 700) und dem Gesetz über die Tuberkulosehilfe vom 23. Juli 1959 (BGBl. I S. 513) ergebenden Rahmen zulässig. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 931/05
Absonderung, Kostenerstattung
Das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 2.3.1977 - I C 36.70 - BVerwGE 52, 132, hat zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BSeuchenG vom 18.7.1961 (BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300) in der Änderungsfassung vom 23.1.1963 (BGBl. I S. 57) ausgeführt, dass mit der Bestimmung, dass die Kosten der Durchführung von Schutzmaßnahmen nach § 37 BSeuchG subsidiär aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, die Kostenlast für diese Maßnahme nicht lediglich objektiv normiert werde mit der Folge, dass die durch diese Vorschrift bewirkten Begünstigungen bloße - als solche nicht einklagbare - Reflexwirkungen des objektiven Rechts und seiner Befolgung durch die öffentliche Hand wären. - BGH, 01.02.1979 - III ZR 88/77
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Lohns - Anspruch eines mit einem …
Der Senat hat in dem Urteil vom 30. November 1978 (III ZR 43/77, für BGHZ vorgesehen), auf dessen Begründung wegen der Einzelheiten verwiesen wird, zu dem in diesem Verfahren geltend gemachten Erstattungsanspruch nach § 49 Abs. 4 Satz 2 Bundesseuchengesetz - BSeuchG - vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1012, 1300) idF des Zweiten Änderungsgesetzes vom 25. August 1971 (BGBl I S. 1401) ausgeführt: Dem Arbeitgeber stehe ein Erstattungsanspruch zu, wenn er einem Arbeitnehmer während der Dauer eines seuchenpolizeilichen Tätigkeitsverbots Leistungen erbracht habe, die eine Entschädigung im Sinne von § 49 Abs. 4 Satz 1 BSeuchG darstellten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 932/05
§ 16 Abs. 7 S. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Ausnahmeregelung gegenüber den …
Das BVerwG, BVerwG, Urteil vom 2.3.1977 - I C 36.70 - BVerwGE 52, 132, hat zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d BSeuchenG in der Fassung des Gesetzes vom 18.7.1961 (BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300) und vom 23.1.1963 (BGBl. I S. 57) ausgeführt, dass mit der Bestimmung, dass die Kosten der Durchführung von Schutzmaßnahmen nach § 37 BSeuchG subsidiär aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, die Kostenlast für diese Maßnahme nicht lediglich objektiv normiert werde mit der Folge, dass die durch diese Vorschrift bewirkten Begünstigungen bloße - als solche nicht einklagbare - Reflexwirkungen des objektiven Rechts und seiner Befolgung durch die öffentliche Hand wären. - BSG, 28.07.1972 - 8 RVi 3/72
Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Impfschaden - Versorgungsanspruch - …
Frist angemeldet° @ 28 1 Nr° 2 AKG komme nicht in Betracht" weil die Klägerih nicht Sowjetzonenflüchtling sei° Im Laufe des Berufungsvärfahrens hat die Beklagte auf den \ Einwand ihrer mangelnden Passivlegitimation und die Einrede der Verjährung verdichtet; ferner hat sie erklärt? den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Körperschaden nicht mehr bestreiten zu wollen° Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat durch Urteil vom 15" Mai 1971 die Be ufung zurückgewiesen: Für den Anspruch der Klägerin komme als AnSpruchsgrundlage nur 5 75 der Einleitung zumiAllgemeinen Preußischen Landrecht (EinlALR) in Betracht" a das Bundesseuchengesetz (BSeuchG aF) vom 18° Juli 1961 (BGBl I 1012) keine Regelung für Inkrafttreteé.nl?)° Der Wortlaut des Art° 5 Abs° l ÄndG gibt zwar zu Zweifeln deshalb Anlaß, weil der Übergang auf "Impf- schadensangelegenheiten nach den @@51 ff des BSeuchG in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung" bezogen ist° Der Sinn dieser Vorschrift enthält aber keine Beschränkung auf Ansprüche" die auf die genannten Anspruchsgrundlagen gestützt sind" Mit dem Hinweis auf 55 51 ff des BSeuchG(aF) vom 18° Juli 1961 (BGBl I 1012) soll vielmehr zum Ausdruck gebracht werden, daß in Bezug auf die dort erwähnten Ansprüche wegen Körperschäden9 die auf eine Schutzimpfung zurückgeführt werden" Zuständigkeitsänderungen eingetreten sind (vgl° dazu auch: Fehl in KGV 1972" 979 100)° Denn aus einer Reihe von Vorschriften des ÄndG ergibt sich, daß dieses Gesetz für alle ImpfschadensansPrüche versorgungsrechtlicher Art ohne Rücksicht auf die bisherige AnsPruchsgrundlage gilt: Art° 2 Abs° l ÄndG bestimmt, daß ein nach "bisherigem Recht" anerkannter Impfschaden als Impfschaden i"S" dieses Gesetzes gilt und die Leistungen nach diesem Gesetz neu festzustellen sind° Art° 2 Abs° 1 Satz 5 ÄndG stellt klar, daß diese Bestimmung auch für Schäden gilt, die durch Impfungen "vor dem l° Januar 1962" dem -.
- BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 14.07.1980 - 1 B 327.78
Verwaltungsgerichtsverfahren - Protokollberichtigung - Mündliche Verhandlung - …
Dem in diesem Zusammenhang genannten Urteil des beschließenden Senats vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 1 C 60.67 - (BVerwGE 39, 190 [191, 197]) - das sich mit der Zulässigkeit seuchenpolizeilicher Anordnungen nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundesseuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012), nicht dagegen mit der polizeilichen Ingewahrsamnahme von Personen befaßt - lassen sich über den allgemeinen Rechtssatz hinaus, daß Eingriffe nicht über das zur Gefahrenabwehr Erforderliche hinausgehen dürfen, keine Rechtssätze entnehmen, die vorliegend unmittelbar einschlägig sein könnten. - BSG, 26.06.1985 - 9a RVi 3/83
Gesetzlicher Begriff der Impfung - Immunologische Auseinandersetzung des Körpers
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Stationäre Heilbehandlung von Tuberkulose i.R.d. Tuberkulosehilfe als …
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Besondere Härte im Sinne des § 89 BVG
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Eintragung des Warenzeichens 718 986 "K. L. Schweizer" für die Ware "Schweizer …
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Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen - …
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Sicherstellung von in Kühlhäusern gelagerten argentinischen Hasen und Hasenteilen …
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Geeignetheit des Bundesversorgungsgesetzes als Grundlage für eine Rente für …
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Unmittelbarer und uneingeschränkter Ersatzanspruch bei Impfschaden - …
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Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung - Untersuchung eines …
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Pockenschutzimpfung - Impfschaden - Entschädigungsleistung
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Begründetheit einer auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts …
- BVerwG, 16.12.1971 - I C 63.67
Einfuhr von argentinischen Hasen mit Salmonellenbefall - Betreiben eines …
- BGH, 02.07.1970 - VII ZR 227/68
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Verbot der Verwendung von Brunnenwasser zur Kühlung des Brenngutes im …
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Antrag des Klägers auf Entschädigung wegen eines Impfschadens - Kausalität …
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Klage auf Ersatz eines Impfschadens - Impfung gegen Pocken - Hirnhautentzündung …