Gesetzgebung
   BGBl. I 1961 S. 1041   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,12863
BGBl. I 1961 S. 1041 (https://dejure.org/1961,12863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,12863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 28.07.1961, Seite 1041
  • Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen
  • vom 21.07.1961

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 2 U 7/13

    Mietvertrag: Voraussetzungen des Eintritts des Erwerbers in das

    Denn die in der Vereinbarung festgelegte Abwohndauer orientiert sich an der Regelung in § 2 Art. VI des Gesetzes zur Änderung des II. Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom 21.7.1961 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 9 des MRRG, wonach der Betrag in Höhe einer Jahresmiete durch eine Mietzeit von vier Jahren als getilgt anzusehen ist, wenn der Zuschuss auf einer Vereinbarung beruht, die nach dem 29.7.1961 (In-Kraft-Treten des vorg. Gesetzes) getroffen wurde, wobei die ortsübliche Miete zur Zeit der Leistung maßgebend ist (Eisenschmid in Schmidt-Futterer, aaO, § 535, Rz. 616 ff/ 622); dies erscheint, auch wenn diese Regelung die Rückerstattung verlorener Baukostenzuschüsse betrifft, sachdienlich.
  • BGH, 26.06.1968 - VIII ZR 203/66

    Unzulässigkeit von Abstandszahlungen eines Mieters an den Vermieter als

    Eine entsprechende Regelung findet sich für die Rückzahlung verlorener Zuschüsse nach Beendigung des Mietverhältnisses in Art. VI des Gesetzes vom 21. Juli 1961 (BGBl I 1041) jetzt i.d.F. des Gesetzes vom 24. August 1965 (BGBl I 969), sowie in § 57 c ZVG.

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Bereicherungsansprüche nach den Grundsätzen, die zur Erstattung von Baukostenzuschüssen aufgestellt worden sind (BGHZ 29, 289, Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1959 = LM BGB § 818 Abs. 3 Nr. 8 = WM 1959, 538 = NJW 1959, 872 [BGH 03.02.1959 - VIII ZR 91/58]), entstehen, wobei die "vorzeitige" Beendigung des Mietverhältnisses sich aus der entsprechenden Anwendung des § 19 Abs. 2 S. 2 1. BMG ergeben könnte (so offenbar Oschmann a.a.O.), oder ob, wenn das Mietverhältnis nach dem 31. Oktober 1965 beendet worden ist, eine unmittelbare Anwendung des Art. VI §§ 1 ff des Gesetzes vom 21. Juli 1961 (BGBl I 1041) i.d.F. des Gesetzes vom 24. August 1965 (BGBl I 969) in Betracht kommt.

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 113.67

    Maßgebliche Gesetzesfassung für die Einkommensgrenze bei der Bewilligung eines

    Diese Vorschrift wurde neugefaßt durch das Gesetz zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (BGBl. I S. 1393), durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961 (BGBl. I S. 1041), durch das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 945) und durch Art. 13 Nr. 2 des Finanzänderungsgesetzes 1967 vom 21. Dezember 1967 (BGBl. I S. 1259).
  • BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 207/64

    Rückerstattung eines verlorenen Baukostenzuschusses - Vereinbarkeit der

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 18, 70, 81) [BVerfG 09.06.1964 - 2 BvL 9/62] hält die in Art. VI des Gesetzes zur Änderung des II. Wohnungsbaugesetzes 9 anderer Wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen (WoBauÄndG) vom 21. Juli 1961 (BGBl I 1041) getroffene Regelung, auf die der Kläger seinen Anspruch stützt, vom Standpunkt des Rechtsstaatsprinzips aus auch insoweit für unbedenklich, als der Zuschuß aufgrund einer vor dem Inkrafttreten des Gesetzes getroffenen Vereinbarung geleistet wurde, weil der Vermieter bei Annahme eines erlaubten verlorenen Zuschusses nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht damit rechnen konnte, daß ihm der volle Zuschuß auch dann erhalten bleiben würde, wenn das Mietverhältnis unvorhergesehen zu einem früheren Zeitpunkt beendet wurde, als die Parteien bei Vertragsschluß erwartet hatten.
  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 139/77

    Anerkennenswerter Grund für die Einschaltung eines Maklers - Sittenwidrige

    Aus dem von dem Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Vorbringen des Beklagten ergibt sich auch kein Anspruch des Klägers aus § 30 Abs. 3 i.V.m. § 29 a Abs. 1 des 1. Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) vom 27. Juli 1955 (BGBl I S. 458) in der Fassung des Abbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl I S. 389) und des Gesetzes vom 21. Juli 1961 (BGBl I S. 1041).
  • BSG, 14.06.1966 - 7 RKg 6/65

    Gewährung von Zweitkindergeld bei Überschreitung der Einkommensgrenze des § 1

    Desgleichen hätte der Gesetzgeber bei der späteren Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes durch das Gesetz vom 21. Juli 1961 (BGBl I 1041) die Nichtberücksichtigung prämienbegünstigter Aufwendungen nach diesem Gesetz bei der Berechnung der Einkommensgrenze im Kindergeldrecht beseitigen können.
  • BGH, 20.04.1966 - VIII ZR 29/64

    Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung einmaliger Leistungen - Verjährung des

    § 30 Abs. 3 I. BMG ist durch Art. VII des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Ruckerstattung von Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961 - BGBl I 1041 - (im folgenden: Wohnungsbauänderungsgesetz = WoBauÄndG) eingefügt worden.
  • LG Freiburg, 21.05.1976 - 1 O 117/75
    Das ist hier das Bundesfernstraßengesetz vom 06.08.1953 (BGBl. I S. 903), jetzt geltend in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.08.1961 (BGBl. I S. 1041).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht