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   BGBl. I 1961 S. 1049   

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BGBl. I 1961 S. 1049 (https://dejure.org/1961,3534)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.07.1961, Seite 1049
  • Wirtschaftsprüferordnung
  • vom 24.07.1961

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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Das läßt sich jedoch deshalb noch rechtfertigen, weil sie nach ihrer Ausbildung, den für sie geltenden Berufsregelungen (Wirtschaftsprüferordnung vom 24. Juli 1961 [BGBl. I S. 1049] und Steuerberatungsgesetz vom 16. August 1961 [BGBl. I S. 1301]), der durch Kammern wahrgenommenen Standesaufsicht und der disziplinarischen Überwachung durch Berufsgerichte eine gewisse Gewähr dafür bieten, daß sie von der ihnen eingeräumten Aussageverweigerungsbefugnis keinen unangemessenen Gebrauch machen, sie insbesondere nur dann in Anspruch nehmen, wenn es die Wahrung ihres Berufsgeheimnisses unabdingbar erfordert und höherwertige Interessen des Gemeinwohls nicht entgegenstehen.
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Die Bestellung setzt ein förmliches Zulassungsverfahren und Prüfungsverfahren voraus (§ 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer - WPO - vom 24. Juni 1961, BGBl I S. 1049).
  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66

    Ingenieur

    In diesem Rahmen kann der Gesetzgeber sowohl den Inhalt der beruflichen Tätigkeit wie auch die Voraussetzungen für die Berufsausübung (Ausbildung, Prüfungen) normieren (z. B. Gesetz zur Ordnung des Handwerks - Handwerksordnung - i.d.F. vom 28.12.1965, BGBl. 1966 I S. 2; Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer - Wirtschaftsprüferordnung - vom 24.7. 1961, BGBl. I S. 1049; vgl. hierzu auch BVerfGE 13, 97 [106]; 21, 173 [180]).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14

    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung;

    Dabei hatte er den anderen Beruf des vereidigten Buchprüfers geschlossen und in die neue Wirtschaftsprüferordnung lediglich Übergangsregelungen für diesen auslaufenden Beruf aufgenommen (vgl. §§ 128 bis 131 WPO i.d.F. vom 24. Juli 1961 <BGBl. I S. 1049>).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 9.00

    Ausnahme; ortsansässiger Leiter; vereidigter Buchprüfer; Zweigniederlassung

    Zweigniederlassungen eines vereidigten Buchprüfers, wie die des Klägers in Dresden, müssen nach § 130 Abs. 1, § 47 Satz 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - im Folgenden: WPO) vom 24. Juli 1961 (BGBl I S. 1049) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1975 (BGBl I S. 2803), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Februar 2000 (BGBl I S. 154, 161), von wenigstens einem vereidigten Buchprüfer geleitet werden, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung hat.
  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

    Der Wirtschaftsprüfer ist zwar ebenfalls befugt, seine Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten (§ 2 Abs. 2 der Wirtschaftsprüferordnung - WPO - vom 24. Juli 1961 = BGBl I 1049; § 107 a AbgO).
  • KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12

    Gesellschaftsumwandlung: Formwechsel einer Steuerberatungs- und

    2 StBerG bzw. § 1 Abs. 2 S. 1 WPO beseitigt und die praktisch seit vielen Jahren unverändert bestehenden Regelungen des § 49 Abs. 2 StBerG (vgl. StBerG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung des Steuerberatungsgesetzes vom 4. November 1975, BGBl. I 2735) sowie des § 27 Abs. 2 WPO (vgl. WPO vom 24.07.1961 - BGBl. I S. 1049 - i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 06.12.2011 - BGBl. I S. 1515 -) auch auf die klassische Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaft ausgedehnt.
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Die Gesellschaft richtet sich insoweit nach der Sollvorschrift des § 45 der Wirtschaftsprüferordnung (Gesetz vom 24. Juli 1961, BGBl I S. 1049, WPO), die für angestellte Wirtschaftsprüfer in Wirtschafts prüfergesellschaften die Erteilung der Prokura vorsieht.
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 237/79

    Verjährung von Schadensersatzanspruch gegen steuerberatenden Wirtschaftsprüfer

    Weder das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz) vom 16. August 1961 (BGBl I 1301) noch das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) vom 24. Juli 1961 (BGBl I 1049) enthielten ursprünglich Vorschriften über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, obgleich der Steuerberater in Steuersachen eine Tätigkeit ausübt, die zugleich anwaltliche Berufstätigkeit ist (BGHZ 53, 103, 107; 64, 214, 218).
  • BFH, 09.07.1964 - IV 427/62 U

    Maßgeblichkeit der vollen Höhe der Gewerbesteuer für die Festsetzung des

    Das ist auch nach den während des hier streitigen Erhebungszeitraums in Kraft getretenen Gesetzen vom 24. Juli 1961 (BGBl 1961 I S. 1049 - Wirtschaftsprüferordnung - - WPO -) und vom 16. August 1961 (BGBl 1961 I S. 1301 - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten - - StBerG -) nicht der Fall.
  • BFH, 12.02.1980 - VII R 80/79

    Prüfungsausschuß - Prüfungsergebnis - Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse -

  • LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00

    Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2006 - 4 A 4957/05

    Rechtmäßigkeit der Anwendung der aktuellen Prüfungsordnung wenn ein Antrag zur

  • BFH, 28.06.1973 - IV R 77/70

    Wirtschaftsprüfer - Testamentsvollstrecker - Auseinandersetzung eines Nachlasses

  • BFH, 12.08.1965 - IV 61/61 U

    Aufgaben im Zusammenhang mit der Anschaffung und Errichtung von Gebäuden als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 B 8.12

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Ausnahmegenehmigung; gesetzlicher Vertreter;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 B 9.10

    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; gesetzlicher Vertreter und Gesellschafter;

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1994 - 9 S 450/93

    Prüfungsgebiet "genossenschaftliches Prüfungswesen" als Teilgebiet des

  • BVerwG, 04.11.1974 - I C 21.70

    Zulassung eines Rechtsbeistands - Ausübung einer Rechtsberatung - Eröffnung einer

  • BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 43/61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.12.1965 - VII B 181.64

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 22.02.2008 - 13 A 35.07

    Widerruf der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

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