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   BGBl. I 1961 S. 1665   

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BGBl. I 1961 S. 1665 (https://dejure.org/1961,4760)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 73, ausgegeben am 14.09.1961, Seite 1665
  • Deutsches Richtergesetz
  • vom 08.09.1961

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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Richter waren seinerzeit (richterliche) Beamte (Gerichtsräte, eingereiht in die Beamtengesetze und Beamtenbesoldung; die Richterbesoldung wurde erst 1975 durch das 2. BesVNG vom 23. Mai 1975 - BGBl I S. 1173 - eingeführt, die Herausnahme der Richter aus der Beamtenhierarchie geschah durch die Schaffung des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961- BGBl I S. 1665 -).
  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Die Befähigung zum Richteramt wird nach § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) durch das Bestehen zweier Prüfungen erworben.
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    § 5 Deutsches Richtergesetz in seiner hier maßgeblichen ursprünglichen Fassung vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) legt fest, daß die Befähigung zum Richteramt durch das Bestehen zweier Prüfungen erworben wird.
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Dem trägt übrigens auch § 29 des am 1. Juli 1962 in Kraft getretenen Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) Rechnung, der bestimmt, daß "bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken" darf.
  • BVerwG, 29.11.1972 - VI C 19.69

    Richter darf keinem Verwaltungsrat einer Sparkasse angehören

    Das Justizministerium Baden-Württemberg wies ihn mit Verfügung vom 21. August 1963 an, seine Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied aufzugeben, da sie mit seinem Richteramt gemäß § 4 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) - DRiG - nicht vereinbar sei.

    Das Berufungsgericht hat ohne Verletzung revisiblen Rechts entschieden, daß die Tätigkeit des Klägers im Verwaltungsrat der Bezirks Sparkasse in W. gemäß § 4 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) - DRiG - mit der gleichzeitigen Ausübung des Richteramts nicht vereinbar ist.

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Von diesen Ausnahmen abgesehen muß - wie § 44 Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) für die ehrenamtlichen Richter noch einmal besonders hervorhebt - allen Richtern als Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können.
  • BGH, 28.01.2019 - AnwZ (Brfg) 40/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen

    Der Hinweis auf Besatzungsrecht verfängt aus denselben Gründen, wie unter 1. b) bb) genannt, auch bezüglich der durch das Deutsche Richtergesetz 1961 (BGBl. I S. 1665) bestimmten Vorschriften über die Zulassung zum Richteramt nicht.
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    § 42 des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) - DRiG - lege fest, daß feinem Richter eine Tätigkeit wie die des Leiters einer Referendararbeitsgemeinschaft nicht gegen seinen Willen als Nebentätigkeit übertragen werden könne.
  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 80.63

    Rechtsmittel

    Die Revision rügt ferner zu Unrecht, daß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen würde, wenn die unter § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 fallenden Richter anders als die von § 116 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) erfaßten Richter behandelt würden.
  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 71.67

    Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen in Deutschland - Anforderungen

    Der Beklagte lehnte das Gesuch des Klägers durch Bescheid vom 10. April 1963 mit der Begründung ab, seit dem Inkrafttreten des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) - DRiG - am 1. Juli 1962 sei die begehrte Anerkennung nicht mehr möglich.

    Diese Vorschrift ist auch noch nach Inkrafttreten des Deutschen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1665) - DRiG - auf Prüfungen anzuwenden, die den beiden juristischen Staatsprüfungen im Sinne des § 5 DRiG gleichzuachten sind.

  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 79.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

  • StGH Hessen, 04.12.1968 - P.St. 514

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage; Vorlagebeschluss;

  • BVerwG, 06.06.1962 - II C 15.60

    Ablehnung der beteiligten Richter - Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der

  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 3.69

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit durch den

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 187/70

    Landesarbeitsgericht - Abgeordneter Arbeitsgerichtsrat - Vorsitz in Kammer -

  • BFH, 23.02.1968 - VI 325/65

    Die Verbindung und Trennung von Verfahren als prozessleitende Verfügungen -

  • BVerwG, 31.08.1964 - II C 103.63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.10.1962 - I ZB 18/61

    Kunststoff-Tablett

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1980 - IV 2734/77

    Feststellungsklage eines bei einer Beförderung nicht berücksichtigten Bewerbers

  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 ER 401.78

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 ER 400.78

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 08.05.1968 - VI C 82.64

    Antrag eines in der NS-Zeit an der Strafrechtspflege beteiligten Richters auf

  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66

    Geltung von Verwaltungsakten einer Landesbehörde in anderen Bundesländern -

  • BVerwG, 14.09.1964 - VI C 134.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.01.1966 - I ER 204.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.1965 - VIII C 66.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.02.1964 - II C 92.63

    NUL

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 79.63

    Rechtsmittel

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