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   BGBl. I 1961 S. 478   

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BGBl. I 1961 S. 478 (https://dejure.org/1961,4433)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 04.05.1961, Seite 478
  • Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Verordnung zu § 149 Abs. 6 AVAVG)
  • vom 25.04.1961

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Die Ermächtigung hat der Verordnungsgeber mit der Zwölften Verordnung zur Durchführung des AVAVG - Verordnung zu § 149 Abs. 6 AVAVG (12. DVO AVAVG) vom 25. April 1961 (BGBl I 478) umgesetzt.
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    werden, wenn sie ihm zumutbar sei" Die Verwertung sei dann zumutbar, wenn sie nicht offensichtlich unwirtschaftlich sei, und wenn sie unter Berücksichtigung einer angemessenen Lebenshaltung des Inhabers des Vermögens billigerweise erwartet werden könne (% 3 der 12. VO zur Durchführung des AVAVG vom 25. April 1961 - BGBl I 478 - idF vom 160 Dezember 1968 - BGBl I 1350 - 12. DVO -, 9 6 Abs. 3 Alhi-VO).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

    Im ersten Schreiben hatte er darauf hingewiesen, daß er der Leistungsstelle die Verwertung der Zinsen aus dem Vermögen zur Verrechnung vorschlage; im zweiten hatte er ausgeführt, nur aufgrund der Bestimmung des 5 5 Ziff. 5 der 12. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 25. April 1961 BGBl I 478 (DVO) bestehe die Möglichkeit, mit Alhi und Zinsertrag des Vermögens zusammen in angemessener Weise zu leben.
  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 22/90

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit des § 10 Nr. 3 AlhiV

    Ein weiterer Unterschied soll nach einer im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung ferner darin bestehen, daß - anders als bei der speziellen Prüfung - die Verneinung der Bedürftigkeit nach der generellen Prüfung immer zur gänzlichen Ablehnung des geltend gemachten Alhi-Anspruches führt, also auch keine Teil-Alhi zu leisten ist (vgl Ambs ua, GK zum AFG, Stand Mai 1990, § 137 Rz 3; Schönefelder/Kranz/Wanka aaO; Rüdig BArbBl 1961, 318, 320; vgl ferner §§ 7 und 8 der früheren VO zu § 149 Abs. 6 Ges. über Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 25. April 1961, BGBl I 478).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - L 30 AL 1095/05

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - Bedürftigkeitsprüfung -

    Das BSG hat nämlich schon zum Recht des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) wiederholt entschieden (statt vieler: Urteil vom 09. August 2001 - Az.: B 11 AL 9/01 R - zitiert nach juris), dass § 9 der AlhiVO (vom 7. August 1974, BGBl. I 1929, im Januar 1999 in der zuletzt durch die 5. Änderungsverordnung vom 25. September 1998, BGBl. I 112, geänderten Fassung geltend) besagt, von welchem Zeitpunkt an der Arbeitslose jedenfalls (wieder) Anspruch auf Alhi hat (SozR 4100 § 134 Nr. 16), dass an dieser Auffassung, die im Schrifttum sowohl für die AlhiVO (vgl. Schmidt BArbBl. 1974, 544, 546 f; derselbe im Gemeinschaftskommentar zum AFG, § 137 Rz. 71; Ebsen, in: Gagel, SGB III, § 193 Rz. 100 ff; a. A. Schweiger in Wissing/Eicher, SGB III, § 193 Rz 10 f), wie für die Vorläuferregelung der 12. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 25. April 1961 (BGBl. I 478) vertreten wird (Rüdig, BArbBl. 1961, 318, 319; Schönefelder/Kranz/ Wanka, AFG, § 137 Rz. 28, Stand August 1973) festzuhalten ist, und auch das seit dem 1. Januar 1998 geltende Recht des SGB III insoweit keine Änderungen bewirkt hat.
  • LSG Berlin, 25.06.2004 - L 4 AL 52/02

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit;

    An dieser Auffassung, die im Schrifttum sowohl für die AlhiVO ( ...), wie für die Vorläuferregelung der 12. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 25. April 1961 (BGBl. I 478) vertreten wird ( ...) und von der Beklagten bis 1997 praktiziert worden ist (vgl. Durchführungsanweisungen 3.6 [5] zu § 137 AFG, Stand ErgLfg. 8/96), ist festzuhalten; das seit dem 1. Januar 1998 geltende Recht des SGB III hat insoweit keine Änderungen bewirkt.".
  • BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 72/73

    Lehrverhältnis bei den Eltern

    Dabei beziehe sich die Beklagte zu Unrecht auf die 12. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung -AVAVG- vom 25. April 1961 (BGBl I 478).
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