Gesetzgebung
   BGBl. I 1961 S. 597   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,6838
BGBl. I 1961 S. 597 (https://dejure.org/1961,6838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,6838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 31.05.1961, Seite 597
  • Reichsvermögen-Gesetz
  • vom 16.05.1961

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) vom 16. Mai 1961 (BGBl I S. 597) im Verfahren des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6 BVerfGG für unvereinbar mit Art. 134 Abs. 3 und Abs. 4 GG und mit Wirkung jedenfalls ab Juni 2005 mit der Maßgabe für nichtig zu erklären, dass an die Stelle des in § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 Reichsvermögen-Gesetz genannten Zeitpunkts für das Land Berlin der Tag tritt, an dem das Bundesverfassungsgericht den § 19 Abs. 1 des Reichsvermögen-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt,.

    Das Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögen-Gesetz) vom 16. Mai 1961 (BGBl I S. 597) - RVermG - den vormaligen Westteil des Landes Berlin von der Vermögenszuordnung im Hinblick auf das so genannte Rückfallvermögen, das unentgeltlich von den Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) dem Deutschen Reich überlassene Vermögensrechte umfasst, ausschließt und daher mit Art. 134 Abs. 3 und 4 GG und dem föderalen Gleichbehandlungsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG i.V.m. mit Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist.

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Eine solche Regelung sei im Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen vom 21. Juli 1951 (BGBl I S. 467; Vorschaltgesetz) sowie im Reichsvermögen-Gesetz vom 16. Mai 1961 (BGBl I S. 597) getroffen worden.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

    Die klagende Stadt beansprucht unter Berufung auf Vorschriften des Reichsvermögen-Gesetzes (RVG) vom 16. Mai 1961 (BGBl I S. 597) i.V.m. Art. 134 Abs. 3 GG im Schwerpunkt die Rückübertragung von Grundstücken, welche sie - wie zwischen den Beteiligten bis zum Schluss der tatsachengerichtlichen mündlichen Verhandlung nicht umstritten war - unentgeltlich dem Deutschen Reich zur Verfügung gestellt hatte.
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 29.72

    Rechtsmittel

    Der Bund sei nicht Eigentümer der beiden Bunker und sei es auch nicht gewesen: Das Deutsche Reich - und damit gemäß Art. 134 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichs Vermögens und der preußischen Beteiligungen vom 16. Mai 1961 (BGBl. I S. 597, Reichsvermögen-Gesetz - RVermG -) der Bund - habe seinerzeit bei der Errichtung nicht das Eigentum an den Luftschutzanlagen erworben.
  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 308/98

    Unentgeltlichkeit der Zurverfügungstellung von Grundstücken; Eigener

    Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Auskehrung des Erlöses, den die Beklagte durch die Veräußerung von Grundstücken erzielt hat, deren Rückübereignung die Klägerin (zuvor) unter Berufung auf Art. 134 Abs. 3 Grundgesetz (- GG -) i.V.m. § 5 Reichsvermögensgesetz (- RVG -) vom 16.05.1961 (BGBl. I S. 597) geltend gemacht hatte.
  • BGH, 16.12.1964 - V ZR 141/62

    Ersatzanspruch für Investitionen im Gebiet des Truppenübungsplatzes Hohenfels

    zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen (Reichsvermögens-Gesetz) v. 16. Mai 1961, BGBl I 597.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht