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   BGBl. I 1961 S. 913   

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BGBl. I 1961 S. 913 (https://dejure.org/1961,3839)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 18.07.1961, Seite 913
  • Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle
  • vom 12.07.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 26/90

    Begriff des ärztlichen Gutachtens in § 183 Abs. 7 S. 1 RVO

    Auch aus den Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 3/1540, S 13 zu § 200 des Entw eines Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes; BT-Drucks 3/2478, S 2 zu § 183 RVO; BT-Drucks 7/1237, S 64 zu Nr. 8b - § 183 Abs. 7 RVO) ergibt sich kein Anhalt für die Auslegung dieses Begriffs.
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Durch Art. 2 Nr. 3 Buchst b des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913) ist dem § 182 RVO ein Absatz 3 eingefügt worden, wonach für den Beginn des Krankengeldanspruchs die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit maßgebend ist.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Zur Begründung hat es ausgeführt, nach § 182 Abs. 3 idF des Gesetzes vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913) werde Krankengeld, falls nicht ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliege, erst von dem Tage an gewährt, der dem Tage folge, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt worden sei.
  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

    Das wird auch daraus deutlich, daß die Krankenkassen nach der Vorschrift des § 183 Abs. 7 RVO, die zusammen mit der Regelung des § 183 Abs. 2 RVO durch das Gesetz vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, S. 913) geschaffen worden ist, einem Versicherten, der die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllte, eine Frist zur Stellung eines Antrags auf Rente bzw. nach § 183 Abs. 7 RVO i.d.F. des Rehabilitations-Angleichungsgesetzes vom 7. August 1974 (BGBl. I, S. 1881) auf Maßnahmen zur Rehabilitation setzen konnte.

    Die Regelung des § 183 Abs. 2 RVO ist durch Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 12. Juli 1961 (BGBl. I, 913) eingeführt worden und hat bis zum 31. Dezember 1988, also über mehr als 25 Jahre unverändert bestanden.

  • BSG, 24.06.1969 - 3 RK 64/66

    Ruhen eines Krankengeldanspruchs wegen nicht rechtzeitiger Anzeige der Krankheit

    Die Frage der Krankengeldgewährung für diesen Tag richtet sich nicht nach § 182 Abs. 3 Satz 1 RVO idF des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Mehrarbeitsstunden gewinnen daher nur insoweit Bedeutung, als sie zugleich Überstunden sind (vgl Herschel Anm zu BAG AP Nr. 28 zu § 2 des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfall [Arbeiterkrankheitsgesetz - ArbKrankhG - idF vom 12. Juli 1961 - BGBl I 913]).

    Hierbei ist unter weiterer Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien zu § 182 Abs. 5 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF der Gesetze vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913) und 24. August 1965 (BGBl I 912) und auf die Literatur dargelegt worden, daß es "im allgemeinen" erforderlich sei, Überstunden dann in die Regellohnberechnung einzubeziehen, wenn sie mindestens während der letzten abgerechneten drei Monate bzw dreizehn Wochen regelmäßig, dh ohne längere Unterbrechungen, geleistet worden seien.

  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Mit der Neufassung des @ 183 Abs. 2 und 3 RVG durch Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage-der Arbeiter im Krankheitsfall vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913) wurde der Bezug des Krankengeldes" der eine Arbeitsunfähigkeit nach allgemeiner Auffa53ung anzeigt, grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit verlängert, so daß es insgesamt einige Jahre wegen derselben Krankheit gewährt werden kann (dazu BSGE 45, 11, 13 ff " 17.
  • BSG, 23.01.1973 - 3 RK 22/70
    Für diese Auffassung spricht vor allem die Entstehungsgeschichte der Vorschrift (Bundestags-Drucks. III/2748, S. 2 linke Spalte, auch abgedruckt bei Peters, Handbuch der Krankenversicherung, 17. Auflage, § 182 RVO Anm. 17 g, S. 17/326 -4-).
  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Zudem sah die RVO zur wirtschaftlichen Sicherung des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers früher zwei Arten von Geldleistungen vor: Krankengeld und Hausgeld (§§ 182, 186 RVO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 12. Juli 1961, BGBl. I S. 913).
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89

    Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim

    Mit der Neufassung des § 183 Abs. 2 und 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle vom 12. Juli 1961 (BGBl I 913) wurde der Bezug des Krankengeldes, der AU voraussetzt, grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit verlängert, ohne daß der Gesetzgeber jedoch darin Anlaß für eine Neubestimmung des Begriffs der AU gesehen hätte.
  • BAG, 01.12.1967 - 3 AZR 459/66

    Ausschlußklausel - Lohnsteuerabzug - Krankengeldzuschuß - Ausschlußfrist

  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 9/84

    Anwesenheitsprämie - Zuschlag zum Stundenlohn - Stundenlohnbezogenes

  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69

    Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und

  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 58/62

    Arbeitsunfähigkeit und Beginn des Krankengeldes

  • BSG, 30.11.1965 - 3 RK 3/63

    Notdienstverordnung - Rahmenerlaß - Meldefrist - Zulässige Fristverkürzung

  • BSG, 24.07.1985 - 8 RK 14/84

    Berechnung des Krankengeldes - Lohnabrechnungszeitraum - Arbeitsunfähigkeit des

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 74/79

    Eine Maßnahme zur Rehabilitation iS RVO § 1241b 'im Anschluß' an den Bezug von

  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 317/85

    Zulassung eines Rechtsstreits zur Berufung oder zur Sprungrevision durch das

  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 610/85

    Auftreten einer nachträglichen Regelungslücke in Tarifvertrag - Möglichkeit des

  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 316/85

    Zur Zulassung einer Berufung oder einer Sprungrevision durch das Arbeitsgericht -

  • BGH, 26.05.1977 - III ZR 82/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Amtspflichtverletzung -

  • BSG, 15.12.1993 - 1 RK 25/93

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ausschluß

  • LAG Hamm, 27.02.1991 - 1 Sa 1526/90

    Lohngleichheitsgebot

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 346/85

    Nachträgliche Regelungslücke in einem Tarifvertrag - Auslegung der

  • BSG, 23.02.1967 - 5 RKn 112/64

    Arbeitsunfähigkeit - Krankengeldanspruch - Zahlungsbeginn - Tag der ärztlichen

  • BAG, 06.05.1987 - 5 AZR 765/85

    Anspruch einer Raumpflegerin auf einen Zuschuss zum Krankengeld - Auslegung der

  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 307/85

    Anspruch eines als Fernmeldehandwerker Beschäftigten auf Krankengeldzuschuss nach

  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 103/78

    Kein Eigenanteil des Verletzten bei Gewährung einer Studiumsbeihilfe nach dem

  • BSG, 15.05.1974 - 3 RK 73/73

    Umlageverfahren - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76

    Zuschuß zum Krankengeld - Arbeitsentgelt - Kürzung

  • BAG, 22.08.1967 - 1 AZR 100/66

    Arbeitszeitverlegung - Lohnausgleich - Krankengeldzuschuß

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 14/82
  • BSG, 09.09.1971 - 3 RK 5/70

    Beginn der Blockfrist in Übergangsfällen

  • BAG, 03.10.1963 - 2 AZR 101/63

    Erkrankung eines Akkordarbeiters - Akkordarbeit - Krankengeld - Zuschuß des

  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 96/71

    Bemessung der Dauer der Krankengeldzahlung

  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 200/64

    Pauschalbeträge für Krankenpflege und Krankenhauspflege - Pauschalierung der

  • BSG, 10.02.1965 - 3 RK 61/60

    Anspruch auf Übernahme von entstandenen Krankenhauskosten - Anspruch auf

  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 84/63

    Voraussetzungen eines Anspruchs der Landesversicherungsanstalt als

  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 29/63

    Übergang des Anspruchs auf rückwirkend gewährte Berufsunfähigkeits-Rente auf eine

  • BSG, 15.01.1986 - 3 RK 7/85
  • BSG, 24.06.1971 - 8 RV 23/70
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 12/63
  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 20/81
  • BSG, 27.08.1965 - 3 RK 70/61

    Rückzahlung von Rentenbeiträgen - Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht -

  • BSG, 18.12.1963 - 3 RK 46/63
  • BSG, 29.08.1963 - 3 KR 12/63

    Geltendmachung einer Ersatzforderung des Fürsorgeträgers von der Krankenkasse bei

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