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   BGBl. I 1963 S. 57   

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BGBl. I 1963 S. 57 (https://dejure.org/1963,2862)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1963 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 29.01.1963, Seite 57
  • Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes
  • vom 23.01.1963

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 931/05

    Absonderung, Kostenerstattung

    Das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 2.3.1977 - I C 36.70 - BVerwGE 52, 132, hat zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BSeuchenG vom 18.7.1961 (BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300) in der Änderungsfassung vom 23.1.1963 (BGBl. I S. 57) ausgeführt, dass mit der Bestimmung, dass die Kosten der Durchführung von Schutzmaßnahmen nach § 37 BSeuchG subsidiär aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, die Kostenlast für diese Maßnahme nicht lediglich objektiv normiert werde mit der Folge, dass die durch diese Vorschrift bewirkten Begünstigungen bloße - als solche nicht einklagbare - Reflexwirkungen des objektiven Rechts und seiner Befolgung durch die öffentliche Hand wären.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 932/05

    § 16 Abs. 7 S. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Ausnahmeregelung gegenüber den

    Das BVerwG, BVerwG, Urteil vom 2.3.1977 - I C 36.70 - BVerwGE 52, 132, hat zu § 62 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d BSeuchenG in der Fassung des Gesetzes vom 18.7.1961 (BGBl. I S. 1012, berichtigt S. 1300) und vom 23.1.1963 (BGBl. I S. 57) ausgeführt, dass mit der Bestimmung, dass die Kosten der Durchführung von Schutzmaßnahmen nach § 37 BSeuchG subsidiär aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten sind, die Kostenlast für diese Maßnahme nicht lediglich objektiv normiert werde mit der Folge, dass die durch diese Vorschrift bewirkten Begünstigungen bloße - als solche nicht einklagbare - Reflexwirkungen des objektiven Rechts und seiner Befolgung durch die öffentliche Hand wären.
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
    Das Erste Änderungsgesetz vom " Ti"; 23. Juni 1963 (BGBl I 57) hatte im 5 51 Abs. 4 BSeuchG bei ".
  • BVerwG, 15.12.1972 - I C 58.70

    Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen -

    Die Klägerin, eine Hotelgesellschaft, wendet sich gegen die Inanspruchnahme als Gebührenschuldnerin für Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen nach § 18 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) in der Fassung des Gesetzes vom 23. Januar 1963 (BGBl. I S. 57) - BSeuchG -.
  • BVerwG, 06.03.1973 - I C 53.69

    Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht des Arbeitgebers für

    Durch Gebührenbescheid vom 24. Mai 1967 forderte das Gesundheitsamt T. von ihr eine Verwaltungsgebühr von 12 DM für die Wiederholungsuntersuchung nach § 18 Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) in der Fassung des Gesetzes vom 23. Januar 1963 (BGBl. I S. 57) - BSeuchG - eines bei der Klägerin beschäftigten Arbeitnehmers.
  • BVerwG, 29.12.1966 - I B 36.66

    Gebührenpflichtigkeit einer Wiederholungsuntersuchung - Untersuchung eines

    Sie und ihr Ehemann unterzogen sich am 1. Juni 1964 beim Staatlichen Gesundheitsamt Erding einer Wiederholungsuntersuchung nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen (Bundes-Seuchengesetz) vom 18. Juli 1961 (BGBl. I S. 1012) in der Fassung des Gesetzes vom 23. Januar 1963 (BGBl. I S. 57)- BSeuchG -.
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