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   BGBl. I 1965 S. 156   

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BGBl. I 1965 S. 156 (https://dejure.org/1965,5957)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 31.03.1965, Seite 156
  • Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
  • vom 26.03.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Er wurde durch das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 (BGBl. I S. 156) mit Wirkung vom 1. April 1965 auf 3 v. H. gesenkt, nachdem die Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Dezember 1963 beanstandet hatte, daß der geltende Steuersatz auf die Einfuhr von Milchpulver angesichts der weitgehenden Umsatzsteuerbefreiung der inländischen Milcherzeugung und Milchpulverherstellung entgegen Art. 95 EWGV diskriminierend wirke.
  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Daraufhin sei der Ausgleichsteuersatz für Vollmilchpulver im Rahmen des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (16. UStAndG) vom 26. März 1965 ( BGBl 1965 I S. 156) von 4 auf 3 v. H. ermäßigt worden.

    Daraufhin sei der Ausgleichsteuersatz für Vollmilchpulver im Rahmen des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (16. UStAndG) vom 26. März 1965 ( BGBl 1965 I S. 156) von 4 auf 3 v. H. ermäßigt worden.

  • BFH, 22.01.1976 - V R 67/71

    Aufhebung alten Rechts - Anwendung auf alte Vorgänge - Ausländischer Unternehmer

    Befördert ein ausländischer Unternehmer selbsthergestellte Gegenstände in das Inland, um sie anschließend an seinen Abnehmer zu liefern, so kann auch die Besteuerung dieses Liefervorgangs zum ermäßigten Steuersatz nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 UStG 1951 i. d. F. des 16. Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) im Hinblick auf die bei der Einfuhr erhobene Umsatzausgleichsteuer zu einer steuerlichen Gesamtbelastung führen, die gegen Art. 95 EWGV verstößt.

    Einer etwaigen diskriminierenden Besteuerung von sog. ersten Lieferungen nach der Einfuhr -- wie sie auch hier gegeben seien -- werde mit der Einführung des ermäßigten Steuersatzes durch § 7 Abs. 3 Nr. 2 UStG 1951 i. d. F. des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) entgegengewirkt.

  • BFH, 08.07.1971 - V R 51/68

    Umsätze von Versicherungsvertretern - Steuerbefreiung - Verwaltende Tätigkeit -

    Die Steuerbefreiung für Umsätze von Versicherungsvertretern aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen nach § 4 Nr. 17 UStG 1951 in der Fassung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) gilt rückwirkend nur für nach dem 31. Dezember 1961 vereinnahmte Entgelte, soweit die Umsatzsteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt worden ist.

    Mit Schreiben vom 30. April 1965 bat der Steuerpflichtige, für das Jahr 1963 zunächst von einer Festsetzung abzusehen oder aber einen rechtsbehelfsfähigen Steuerbescheid zu erteilen, weil nach § 4 Nr. 17 UStG 1951 in der Fassung des 16. UStÄndG vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) bei Versicherungsvertretern die Umsätze aus der verwaltenden Tätigkeit für Versicherungsunternehmen rückwirkend ab 1. Januar 1962 für steuerfrei erklärt worden seien.

  • BFH, 22.02.1968 - V 13/65

    Vereinbarkeit von § 46 Abs. 2 S. 1 Umsatzsteuerdurchführungsbestimmungen (UStDB)

    Diese Neuregelung ist gleichermaßen für die Bewertung (vgl. § 39 a BewG 1965) und die Einkommensteuer (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 EStG 1965) wie für die Umsatzsteuer (vgl. § 4 Nr. 19 Satz 3 UStG in der Fassung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 - BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107 -) ergangen.

    § 4 Nr. 19 Satz 3 UStG 1951 in der Fassung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 (a.a.O.) gelte erst ab 1. Oktober 1964 bzw. 1. Januar 1965.

  • BFH, 29.06.1987 - X R 11/81

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Versicherungsvertretern und von

    Bei den Veranlagungen zur Umsatzsteuer für die Jahre 1965 bis 1967 wurden die vorgenannten Umsätze zu einem Drittel als steuerpflichtig, im übrigen als nach § 4 Nr. 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1951 i.d. F. des Art. 1 Nr. 4 des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (16. UStGÄndG) vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156) steuerfrei angesehen.
  • BFH, 18.07.1967 - VII 156/65

    Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof - Zulässigkeit im Einzelfall durch den

    Daraufhin sei der Ausgleichsteuersatz für Vollmilchpulver im Rahmen des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156) von 4 auf 3 v. H. ermäßigt worden.
  • BFH, 24.04.1975 - V R 35/74

    Zum Begriff des Versicherungsvertreters; ein Rechtsbeistand, der nur

    Zu § 4 Nr. 17 UStG 1951 in der Fassung des 16. UStÄndG vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107), der bestimmte Tätigkeiten eines Versicherungsvertreters von der Umsatzsteuer freistellte, hat der erkennende Senat im Urteil vom 25. Juni 1959 V 295/57 U (BFHE 69, 253, BStBl III 1959, 357) ausgeführt, daß dieser Begriff im selben sinne wie im HGB auszulegen ist.
  • BFH, 29.09.1987 - X R 16/80

    Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens

    Da der Kommittent - so die weitere Vorstellung des Erlasses - umsatzsteuerrechtlich schon mit der Übergabe des Kommissionsguts an den Kommissionär vor dem 1. Januar 1968 eine (steuerpflichtige) Lieferung gemäß § 1 Nr. 1 UStG 1951, § 3 UStDB 1951 tätigte - im Streitfall hätte eine solche Lieferung gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 2 UStG 1951 in der Fassung des 16. UStG-Änderungsgesetzes vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) mit 1 v. H. versteuert werden müssen -, ist es sachlich unbillig, den Kommittenten weiterhin wie einen Hersteller zu behandeln, obwohl das ihm zuzurechnende Vorratsvermögen vor dem Stichtag schon wie Handelsware mit kumulativer Allphasensteuer belastet war.
  • BFH, 26.01.1978 - V R 14/75

    Ausländischer Unternehmer - Anlagenteil - Umsatzausgleichsteuer - Montageleistung

    Wollte man jedoch dem nicht folgen und neben der Heranziehung zur Umsatzausgleichsteuer eine weitere Belastung mit innerer Umsatzsteuer für gerechtfertigt halten, dann müsse im Hinblick auf § 7 Abs. 3 Nr. 2 UStG 1951 i. d. F. des 16. UStGÄndG vom 26. März 1965 (BGBl I 1965, 156, BStBl I 1965, 107) der ermäßigte Steuersatz von 1 v. H. angewendet werden.
  • BFH, 13.09.1973 - V R 53/69

    Acetylen - Gas

  • BFH, 22.07.1971 - V R 93/66

    Bemessungsgrundlage - Höhe der Ausfuhrvergütung - Ermächtigung der Vorschrift -

  • BFH, 31.08.1967 - V 172/64

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Buchbindereien, die nicht Bücher im Sinne des § 7

  • BFH, 21.03.1974 - V R 154/69

    Eignung eines Gases - Allgemeine Energieversorgung - Voraussetzungen

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