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   BGBl. I 1965 S. 1576   

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BGBl. I 1965 S. 1576 (https://dejure.org/1965,6289)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 19.10.1965, Seite 1576
  • Verordnung über Anforderungen, insbesondere technischer Art, an Aufzugsanlagen (Technische Verordnung über Aufzugsanlagen - TVAufz)
  • vom 06.10.1965

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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 30.04.2015 - 11 ZB 14.2563

    Werbeanlage neben der Autobahn; Möglichkeit der Ablenkung von

    Der Entscheidung zufolge konnte die zuständige Behörde eine solche nachträgliche Ausrüstung nach der einschlägigen Befugnisnorm (§ 8 der Technischen Verordnung über Aufzugsanlagen vom 6.10.1965 [BGBl I S. 1576]) verlangen, wenn erhebliche Gefahren für Beschäftigte oder Dritte zu befürchten sind.
  • BVerwG, 12.07.1973 - I C 23.72

    Rechtsmittel

    Auf Grund dieser Ermächtigung wurde die Verordnung über Anforderungen, insbesondere technischer Art, an Aufzugsanlagen (Technische Verordnung über Aufzugsanlagen - TVAufz) vom 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1576) erlassen.
  • BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 24 GewO

    Die Verordnung über Anforderungen, insbesondere technischer Art, an Aufzugsanlagen (Technische Verordnung über Aufzugsanlagen - TVAufz.) vom 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1576) ergänzte mit Wirkung vom 1. Januar 1967 die Aufzugsverordnung .
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 35.75

    Pflicht zum Einbau einer Fahrkorbtür in einen Aufzug - Anforderungen an die

    Zwar hat das Berufungsgericht die angefochtene Verfügung zu Recht an § 8 der Technischen Verordnung über Aufzugsanlagen - TVAufz - vom 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1576) gemessen.
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 70.76

    Nachrüstung einer Aufzugsanlage mit einer Fahrkorbtür wegen erheblicher Gefahren

    Die Auffassung des Berufungsgericht, die angefochtene Verfügung des beklagten Amtes habe in § 8 Nr. 2 der Technischen Verordnung über Aufzugsanlagen - TVAufz - vom 6. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1576) ihre Rechtsgrundlage, verletzt nicht Bundesrecht.
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