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   BGBl. I 1965 S. 649   

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BGBl. I 1965 S. 649 (https://dejure.org/1965,3105)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 34, ausgegeben am 05.08.1965, Seite 649
  • Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
  • vom 30.07.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass dem Bundesgesetzgeber nicht die Befugnis zur Legaldefinition der Kriegsfolgelasten zustehe (vgl. BVerfGE 9, 305), nahmen Bund und Länder Verhandlungen mit dem Ergebnis auf, dass Art. 120 Abs. 1 GG durch das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 30. Juli 1965 (BGBl I S. 649) seine heute geltende Fassung erhielt.
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71

    OKK - Beihilfe - Unzureichende Regelleistungen - Gemeindeverband - Bund -

    Nach Art° 120 Abs, 1 GG idF des Gesetzes vom 500 Juli 1965 (BGBl I 649) trägt der Bund neben den Kriegsfolgelasten (Sätze 1 bis 5) "die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung" (Satz 4), Daß diese Vorschrift - wie die übrigen Regelungen in Art" 120 Abs" 1 GG - für sich allein keinen Zahlungsanspruch begründet, sondern nur die Lastenverteilung regelt, wenn ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften besteht, entspricht allgemeiner Auffassung (Vg1° BVerfGE 14, 221, 255, 255; BSG 21, 209, 216)" Besteht indessen ein solcher Anspruch nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Gesetzen über die Sozialversicherung, dann soll der Sinn des Art° 120 Abs" 1 Satz 4 - das ist.
  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 95/71
    Nach Art. 420 Abs. 4 GG idF des Gesetzes vom 50. Juli 4965 (BGBl I 649) trägt der Bund neben den Kriegsfolgelasten (Sätze 4 bis 5) "die«2uschüsse zu den Lasten der Sozialver- (Satz 4).
  • BSG, 28.10.1966 - 2 RU 129/64

    Unfallversicherungsbeiträge - Beitragsermäßigung - Klage eines Unternehmers -

    lung ihrer Entschädigung stellt also die Verfaesungegemäß-V heit des @54 Sätz 2 BVGvon vornherein nicht in Frage" Nach Auffassung der Klägerin verstößt @»54 Satz 2 BVG gegen Art° 12o Abs; 1 GG (idF vor dem 14. Gesetz zur Änderung des GG Vom 30. Juli 1965, BGBl I 649), weil die Rentengewährung für kriegebédingte Unfälle, die sich in der Zeit Vom 1.ÜSepe tember 1939 bis zum 31" De2ember 1941 eréigneten "einé-Kriegs-w folgelast darstelle"'weIChe der Bund Zu tragen verpflichtet.
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