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   BGBl. I 1966 S. 555   

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BGBl. I 1966 S. 555 (https://dejure.org/1966,5903)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1966 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 10.09.1966, Seite 555
  • Verordnung zur Durchführung des § 122 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes
  • vom 02.09.1966

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis

    Verordnung zur Durchführung des § 122 Abs. 3 BewG vom 2. September 1966 (BGBl I S. 555).
  • BFH, 15.03.1974 - III R 143/72

    Ermittlung eines Grundstückswertes - Ermächtigungsgrundlage - Zuschlag - Abschlag

    Die daraufhin ergangene Durchführungsverordnung vom 2. September 1966 (BGBl I 1966, 555, BStBl I 1966, 887) über eine Ermäßigung um 20 v. H. der Grundstückswerte auf den 1. Januar 1964 für in Berlin (West) belegene bebaute Grundstücke ist rechtmäßig.

    Außerdem sei die darauf beruhende Durchführungsverordnung vom 2. September 1966 (BGBl I 1966, 555, BStBl I 1966, 887) rechtswidrig, weil sie den Auftrag des Gesetzgebers, den Berliner Gegebenheiten durch entsprechende Ermäßigung Rechnung zu tragen, unzureichend erfülle.

  • BFH, 30.05.1974 - III R 6/73

    Einheitswert - Ermittlung - Hauptfeststellung - Berlin (West) - Gebäude -

    Die Klägerin begehrte einen Abschlag von 20 v. H. als sogenannte Berlinermäßigung gemäß §§ 122 Abs. 3, 123 BewG in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 122 Abs. 3 BewG vom 2. September 1966 (BGBl I 1966, 555, BStBl I 1966, 887).
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