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   BGBl. I 1966 S. 709   

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BGBl. I 1966 S. 709 (https://dejure.org/1966,4259)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1966 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.12.1966, Seite 709
  • Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
  • vom 23.12.1966

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Der Gesetzgeber habe in § 7 Abs. 7 des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 23. Dezember 1966 (BGBl. I S. 709) klargestellt, daß die Ausgleichsteuersätze für die Einfuhr solcher Waren, mithin auch der Steuersatz von 4 v. H. für Milchpulver, von jeher Durchschnittssätze im Sinne des Art. 97 EWGV gewesen seien.
  • BFH, 11.07.1968 - VII 156/65
    Die nachträglich durch das 17. UStAndG vom 23. Dezember 1966 ( BGBl 1966 I S. 709) in § 7 Abs. 7 UStG eingefügte Bezeichnung sei daher rechtlich völlig bedeutungslos.

    Die nachträglich durch das 17. UStAndG vom 23. Dezember 1966 ( BGBl 1966 I S. 709) in § 7 Abs. 7 UStG eingefügte Bezeichnung sei daher rechtlich völlig bedeutungslos.

  • BFH, 26.01.1978 - V R 14/75

    Ausländischer Unternehmer - Anlagenteil - Umsatzausgleichsteuer - Montageleistung

    Wie der Senatsentscheidung V R 23/72 weiter zu entnehmen ist, muß somit für den Besteuerungszeitraum 1967 davon ausgegangen werden, daß derjenige Umsatzausgleichsteuersatz, der auf der Grundlage der durch das 17. UStÄndG vom 23. Dezember 1966 (BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10) geschaffenen Rechtslage für die Umsatzausgleichsteuerbesteuerung der von der Klägerin eingeführten Maschinenteile maßgeblich war, als Durchschnittsatz im Sinne des Art. 97 EWGV die Vornahme eines konkreten Belastungsvergleichs wegen der ihm zugemessenen Ausgleichsfunktion verbietet.
  • BFH, 13.09.1973 - V R 53/69

    Acetylen - Gas

    Im angefochtenen Umsatzsteuerbescheid versagte ihr der Beklagte und Revisionsbeklagte (FA) diese Steuerbegünstigung mit der Begründung, daß durch das 17. UStÄndG (BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10) rückwirkend ab Inkrafttreten des 16. UStÄndG klargestellt worden sei, daß Acetylen nicht zu den begünstigten Gasen gehöre.
  • BFH, 29.09.1987 - X R 16/80

    Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens

    Das FG hat jedenfalls nicht ausreichend gewürdigt, daß die in den Jahren 1966/67 erhobenen Ausgleichsteuern - also auch die im Streitfall im Herbst 1967 entrichtete Ausgleichsteuer - Durchschnittssätze im Sinne des Art. 97 EWGV waren (s. § 7 Abs. 7 UStG 1951 in der Fassung des 17. UStG-Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 1966, BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10; BFH-Urteile vom 11. Juli 1968 VII 156/65, BFHE 92, 405; vom 21. Oktober 1976 V R 23/72, BFHE 120, 306, BStBl II 1977, 131).
  • BFH, 21.10.1976 - V R 23/72

    Ausländischer Unternehmer - Errichtung einer Anlage - Inland - Herstellung im

    Durchschnittssätze hat der Gesetzgeber erst durch das 17. UStÄndG vom 23. Dezember 1966 (BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10) eingeführt, und zwar im Wege der Einfügung eines § 7 Abs. 7 UStG 1951.
  • BFH, 23.01.1969 - V 87/65

    Vereinbarkeit der Befreiungsvorschrift des § 48 der

    Die Antragstellerin sieht eine Stütze für ihre Auffassung auch darin, daß § 48 UStDB mit Rücksicht auf die aufgetretenen Zweifel der Rechtsgültigkeit durch das 17. Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17. UStÄndG) vom 23. Dezember 1966 (BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10) in das UStG übernommen worden sei.
  • BFH, 21.03.1974 - V R 154/69

    Eignung eines Gases - Allgemeine Energieversorgung - Voraussetzungen

    Es führte dazu im wesentlichen aus, daß sich seine Auffassung auf Grund der durch das 17. UStÄndG vom 23. Dezember 1966 (BGBl I 1966, 709, BStBl I 1967, 10) herbeigeführten Rechtslage ergebe.
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